Stellungnahme zum Antrag
504/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/09/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6116-16



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/12/2003
Betreff
    Gewerbegebiet Gaisburg/Güterbahnhof Gaisburg
    - Zukunftsplanung und städtebauliche Entwicklung -
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Wie im Zwischenbescheid vom 29.03.2004 berichtet, ist es der Verwaltung bislang nicht gelungen, mit der EnBW eine einvernehmliche Lösung zur Verbesserung der Erschließungssituation unter Zuhilfenahme der Bahngleise zu erzielen. Da sich daran auch seither nichts verändert hat, wurde von Seiten der Verwaltung zwischenzeitlich vorgeschlagen, ein förmliches Bebauungsplanverfahren für den angesprochenen Bereich unter Einbeziehung des ehemaligen Schlachthofgeländes durchzuführen.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat in seiner Sitzung am 25.10.2005 den Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren über das Gebiet des ehemaligen Güterbahnhofs Gaisburg sowie des ehemaligen Schlachthofareals gefasst.

In diesem Verfahren soll, wie beantragt, u. a. die Verbesserung der Erschließung des Gebiets des ehemaligen Güterbahnhofs Gaisburg, die Neuerschließung der bisherigen Öltanklagerfläche der EnBW, und der Ausschluss zentrenrelevanten Einzelhandels geregelt werden.

Ein solches förmliches Verfahren ist notwendig, damit die betroffenen Betriebe, aber auch die Stadt als Eigentümer vieler betroffener Grundstücke und Planungsträger Rechtssicherheit erhalten.






Dr. Wolfgang Schuster