Stellungnahme zum Antrag
717/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/12/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6565-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/28/2000
Betreff
    Revitalisierung der Stadtteile der 50er bis 70er Jahre - "Die soziale Stadt" -
    Weiteres Vorgehen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung betrachtet die Revitalisierung der großen Neubaugebiete von 1950 bis 1970 als eine der wichtigen kommunalpolitischen Aufgaben der nächsten Jahre. Schon in den vergangenen Jahren wurden in verschiedenen Handlungsfeldern Akzente gesetzt (siehe auch Stellungnahme zum Antrag Nr. 614/2000 von Bündnis 90/ Die Grünen), derzeit mit den Bemühungen um die Stadtteile Freiberg und Mönchfeld im Rahmen des Bund-Länder-Programms “Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die soziale Stadt” (im Folgenden abgekürzt: SSP).

Der vorliegende Antrag wird zum Teil abschließend beantwortet, zum Teil wird auf weitere Aktivitäten und notwendige Rahmenbedingungen verwiesen.

Zu Nr. 1:
Ein wichtiger politischer Schwerpunkt - Revitalisierung der Stadtteile der 50er und 70er Jahre (Programm)

Grundlage für ein Programm sind die Aussagen des Berichts “Stuttgarter Neubaugebiete der Jahre 1950 bis 1970”. Dort wurden die Stadtteile Fasanenhof, Rot, Giebel und Dürrlewang näher untersucht. Die Gebietskulisse wird um Gebiete der Jahre 1970 bis 1980/90 ergänzt, die ähnliche Problemstrukturen aufweisen. Dies betrifft zunächst das Gebiet Pfaffenäcker in Weilimdorf und die später aufgesiedelten Wohnquartiere des Stadtteils Neugereut.

In einer ersten Auswahl können auf der Basis des o.g. Berichts folgende Gebiete genannt werden (alphabetische Reihenfolge):

- Fasanenhof
- Giebel
- Hallschlag
- Hausen
- Lauchhau
- Neugereut
- Pfaffenäcker
- Rot

Bei allen Gebieten sind die Problemstellungen ähnlich: überdurchschnittlich viele öffentlich geförderte Wohnungen, zumindest teilweise unausgewogene Wohnungsbelegung und damit einseitige Bevölkerungsstrukturen, tendenziell städtebauliche Monostrukturen und oftmals mangelnde Versorgung mit wohnortnahem Einzelhandel. Die Problemlagen unterscheiden sich im Detail, daher sind gebietsspezifische Lösungen erforderlich. Dennoch: Für den größten Teil sind vertiefende Analysen in Form von Sozialstudien und städtebaulichen Rahmenkonzeptionen sowie die Begleitung von Planung und Maßnahmen durch Runde Tische und ggf. ein in der Regel extern zu vergebendes Quartiersmanagement notwendig.

Ein detailliertes Programm kann erst schrittweise erarbeitet werden, auch im Hinblick auf erforderliche Finanzierungsprogramme/Finanzmittel und ggf. Personalkapazitäten.

Die bisherigen Erfahrungen mit den Stadtteilen Freiberg und Mönchfeld machen deutlich, dass mit der gegebenen Personalausstattung mehrere Gebiete nicht gleichzeitig in Angriff genommen werden können. Zudem ist davon auszugehen, dass Stuttgart keine gleichzeitige Förderung von zwei oder mehr Gebieten aus dem Bund-Länder-Programm SSP bekommt.

Eine im Wesentlichen auf dieses Förderprogramm bezogene Revitalisierungsstrategie und das damit verbundene “Hintereinander” von Stadtteilprogrammen würde einen langen Erneuerungsablauf bedingen. Dies würde aber der geschilderten Problemlage und dem Antrag nicht entsprechen. Für die Auflage eines dafür erforderlichen städtischen Finanzierungsprogramms stehen derzeit keine städtischen Mittel zur Verfügung.

Aktuell wurde auf der Grundlage des Berichts “Stuttgarter Neubaugebiete der Jahre 1950 bis 1970” (GRDrs. Nr. 951/2000) die Basis für Förderanträge im Bund-Länder-Programm SSP für die Stadtteile Fasanenhof und Rot geschaffen. Mit der GRDrs. Nr. 88/2001 wurde die dafür erforderliche Beauftragung einer Sozialstudie und eines Rahmenplans auf den Weg gebracht.

Inzwischen liegen die Ergebnisse für den Stadtteil Fasanenhof vor. Auf dieser Basis wurde zum 01.10.2001 ein Förderantrag für das Programmjahr 2002 gestellt. Die Arbeiten an Sozialstudie und Rahmenplan für Stuttgart-Rot sind im Gange; hier ist beabsichtigt, für das Programmjahr 2003 einen Förderantrag zu stellen. Sollten diese Anträge bewilligt werden, müssten mehrere Gebiete in unterschiedlichen Realisierungsphasen parallel betreut werden.

Zu Nr. 2:
Die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen schaffen und die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen (Organisationsstruktur)

Bei einer Erneuerungsstrategie, in der Gebiete zumindest teilweise gleichzeitig bearbeitet werden sollen, wird sowohl eine Koordination des Gesamtprojekts als auch ein Projektmanagement für die vorgeschlagenen Einzelgebiete für erforderlich gehalten. Dazu wird sowohl eine für die grundsätzliche Zielsetzung verantwortliche Lenkungsgruppe vorgeschlagen, in der alle Referate vertreten sind, als auch eine referatsübergreifende Projektgruppe, in der die konkreten Konzeptionen und Maßnahmen für die einzelnen Gebiete/Stadtteile koordiniert werden. Dabei kann auf der schon bestehenden Organisationsstruktur für das Gebiet Freiberg/Mönchfeld aufgebaut werden. Bei Betreuung und Bearbeitung mehrerer Gebiete mit gegebenenfalls mehreren Runden Tischen und gebietsbezogenem Management wird die Einrichtung einer Geschäftsführung für notwendig erachtet.

Zu Nr. 3:
Mögliches schnell realisieren (Berichterstattung für die Stadtteile Freiberg und Mönchfeld)

In den Halbjahresberichten des Stadtteilmanagements wird kontinuierlich über den Verfahrensstand, den Beteiligungsprozess und die Realisierbarkeit der verschiedenen Maßnahmen berichtet. Daher wird hier auf die Halbjahresberichte verwiesen, zuletzt am 3. und 6. April im Ausschuss für Umwelt und Technik und im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen. Der Bericht für den Zeitraum März bis August 2001 wird dem Gemeinderat im November 2001 vorgestellt.

Zu Nr. 4:
Bürgerschaftliche Initiativen stärken (Erfahrungen mit “Runden Tischen”)

In den Stadtteilen Freiberg, Neugereut und Hallschlag wurden in den letzten Jahren von Referat WK und dem Amt für Liegenschaften und Wohnen “Runde Tische” eingerichtet. Ausgangspunkt war jeweils die Belegung von Sozialwohnungen durch die Stadt.

1. Freiberg

Mit Beginn der 90er Jahre sind zunehmend und verschärft Klagen aus den Sozialsiedlungen an die Stadt über deren Belegungspolitik herangetragen worden. Diese Klagen betrafen die soziale Durchmischung der Bevölkerung, wobei der (hohe) Ausländeranteil stets eine erhebliche Rolle spielte.

Weil solche Klagen insbesondere vom Freiberg kamen, haben das Referat WK und das damalige Amt für Wohnungswesen die gesellschaftlichen Gruppierungen dieses Stadtteils - Kirchen, Schulen, Verein, soziale Institutionen, Polizei, Wohnungsunternehmen, städtische Ämter, Bezirksbeiräte, Stadträte - zu einem “Runden Tisch” eingeladen, um einmal insgesamt über diese Thematik zu diskutieren. Die erste Sitzung hat im November 1996 stattgefunden. In der Folgezeit sind daraufhin jährlich zwei Sitzungen abgehalten worden, an der jeweils etwa 30 Personen teilnahmen.

Anfangs gab es heftige Diskussionen, wobei die bekannten Vorwürfe über die Belegung der Wohnungen durch die Stadtverwaltung stets an oberster Stelle standen. Unter Hinweis auf die Vormerkdatei, auf die Lockerung der Belegungsrichtlinien oder die Belegung nicht mehr gebundener Wohnungen durch die SWSG (25 %) ist versucht worden, diese Vorwürfe zu relativieren bzw. Verständnis für die Situation der Stadt und die eine Wohnung suchenden ausländischen Mitbürger zu wecken.

Die Frustration war gleichwohl groß und konnte erst im Laufe der folgenden Gespräche abgebaut werden. Nach und nach war dann aus dem Tisch sogar eine Art Miteinander geworden. Dabei wurde allerdings nicht nur über das Thema Belegung gesprochen. Referat und Amt haben zwangsläufig immer mehr eine Art allgemeine Zuständigkeit wahrnehmen müssen (z. B. Parken von Lkw’s, Abfallprobleme, verschmutzte Spielplätze, Personalthemen).

Inzwischen ist jedoch das Bund-Länder-Programm SSP in Freiberg und Mönchfeld begonnen worden. Der “Runde Tisch” ist daher übereingekommen, sich aufzulösen. Die Arbeit wäre eine doppelte geworden, zumal für das Projekt personelle und finanzielle Mittel bereitstehen, die dem “Runden Tisch” nicht zur Verfügung standen.

2. Neugereut

Im Frühjahr 1999 - ausgehend von einer Veranstaltung der SPD-Fraktion - sind in Neugereut die gleichen Vorwürfe wie im Freiberg vorgetragen worden. Auch dort war die Belegungspolitik der Stadt Auslöser der Diskussion. Aufgrund eines Antrags der SPD-Fraktion hat Herr OBM Dr. Schuster zugesagt, in Neugereut ebenfalls einen “Runden Tisch” einzurichten. Die Federführung wurde wieder Referat WK und dem Amt für Wohnungswesen übertragen, das alle gesellschaftlichen Gruppierungen eingeladen hat. Der “Runde Tisch” wird seither von der Bevölkerung sehr stark besucht. An den jährlich zwei Sitzungen nahmen regelmäßig zwischen 100 und 150 Personen teil.

Die Beteiligung der Bewohner offenbarte eine neue Qualität des bürgerschaftlichen Engagements. Die teilnehmenden Bürger haben vier Arbeitsgruppen gebildet, wobei jeder Arbeitsgruppe eine Sprecherin/ein Sprecher vorstand. Die vier Gruppen befassten sich mit den Themen “Wohnen und Wohnumfeld”, “Gesellschaftliches Zusammenleben und Integration”, “Infrastruktur”, “Sicherheit”, “Städtebauliche Fragen” und “Sauberkeit”. Es gab auch erste Ergebnisse (Einrichtung einer Mieterbörse, Sprachförderung, Vermittlung einer Praktikantenstelle beim Statistischen Amt zur Erstellung einer Bevölkerungsanalyse). Wegen Einzelheiten wird auf das Amtsblatt Nr. 9 vom 1. März 2001, Seite 3, verwiesen (Anlage).

Die Themen der Arbeitsgruppen zeigen aber auch, dass sie weit über die Zuständigkeit des Referats hinausgingen, auch wenn die Frage der Zusammensetzung der Bevölkerung, ihre soziale Struktur im Stadtteil, gerade bei der letzten Veranstaltung nochmals zu einer heftigen Diskussion geführt hat. Die Konflikte, die daraus entstehen können, waren dabei das entscheidende Thema.

Hinzu kommt, dass die Erwartungshaltung der teilnehmenden Bürger sehr hoch ist. Referat und Amt wurden auch in Neugereut als allzuständig angesehen und entsprechend behandelt. Hinweise auf die Zuständigkeit oder auf fehlende Mittel mangels einer entsprechenden Etatisierung ließen deshalb Anasätze von Unverständnis - Verwaltung, egal wer, ist Verwaltung und damit der Zuständige - und Resignation erkennen. Referat und Amt sind jedoch, auch mit Hilfe und Unterstützung anderer, hinzugezogener Ämter, allen Fragen und Problemen sorgfältig nachgegangen und haben diese entsprechend beantwortet bzw. Lösungsege aufgezeigt.

3. Hallschlag

Der dritte “Runde Tisch” wurde 2000 im Hallschlag gegründet. Auch dort war Ausgangspunkt die Belegung der Sozialwohnungen, wobei wie in den beiden anderen Stadtteilen auf den teilweise hohen Ausländeranteil besonders hingewiesen wurde. Die Federführung oblag wiederum Referat WK und dem Amt für Wohnungswesen. Die Diskussion, Fragen und Probleme betrafen im Übrigen die gleichen Themen, die bereits an den beiden anderen “Runden Tischen” dikutiert wurden. Auch im Hallschlag wurden, mit Neugereut vergleichbar, vier Arbeitskreise eingerichtet, die alle möglichen Bereiche behandeln (Referate St, USO, T, KBS). Der Kreis der Besucher (rund 30) rekrutierte sich jedoch eher, wie auf dem Freiberg, aus den verschiedenen sozialen Gruppierungen.

Fazit

Die Diskussionen an den “Runden Tischen” haben gezeigt, dass die Themen im Grunde dieselben sind und in allen vergleichbaren Sozialsiedlungen angesprochen werden dürften. Die Tische haben sich daher inzwischen zu einem Sprachrohr der

Bewohner entwickelt, wo sie ihre Sorgen und Ängste, aber auch Bedürfnisse artikulieren können. Der Grund für die angesprochenen Themen, liegt mit in der Entwicklung der letzten Jahre. In den 90er Jahren hat es eine hohe Arbeitslosigkeit gegeben, die nur langsam zurückgegangen ist. Eine Anhebung der Einkommensgrenzen für den Zugang zu Sozialwohnungen hat andererseits nicht stattgefunden. Die Mittelschicht, die früher diese Sozialwohnungen bewohnte, kam deshalb nicht mehr zum Zuge. Dies hat dazu geführt, dass in den Sozialwohnungen überdurchschnittlich viele Haushalte mit wirtschaftlichen und sozialen Problemen zu kämpfen haben, was wiederum zu Konflikten führt.

Hinzu kommt, dass in den rund 20 000 Wohnungen der SWSG fast 50 % der Bewohner ohne deutschen Paß leben. Zieht man die 1- und 2-Personen-Haushalte ab, beträgt der Ausländeranteil in der Vormerkdatei rund 70 %. Damit ist es nur schwer möglich, die immer wieder geforderte soziale Durchmischung zu erreichen. Denn zum Einen würden (zu viele) Wohnungen leer bleiben, zum Andern müssen die nicht deutschen Wohnungssuchenden auch berücksichtigt werden, selbst wenn über die Lockerung der Belegungsrichtlinien versucht wird, eine einigermaßen ausgewogene Bevölkerungsstruktur zu schaffen bzw. zu erhalten. Die “Strukturprobleme” betreffen deshalb letztlich das die dortigen Bewohner nach wie vor bewegenden Thema der ethnischen Zusammensetzung.

Im Zusammenhang mit dem im letzten Jahr im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vorgetragenen Wohnbericht hat daher das Referat WK festgestellt, dass ein großes Problem der Wohnungspolitik, aber auch der Stadtpolitik überhaupt, das Thema “Soziale Zusammensetzung” der Bevölkerung darstellt. Aus den genannten Gründen bedürfen diese Wohnquartiere der nachhaltigen städtischen Unterstützung. Die weitere Entwicklung muss aufmerksam verfolgt werden, damit diese Quartiere nicht ernsthaft gefährdet werden und Schaden nehmen. Darüber hinaus stehen aber Fragen und Probleme an, die, weil auch andere Referate betreffend, nur referatsübergreifend beantwortet werden können.

Das Referat WK und das Amt für Liegenschaften und Wohnen sind daher bei der Lösung dieser für die Stadt herausragenden Aufgabe überfordert. Um zu verhindern, dass die fraglichen Stadtquartiere ihr Gleichgewicht verlieren, plädiert das Referat dafür, in den Sozialsiedlungen Projektgruppen einzusetzen. Diese Projektgruppen müssen mit personeller und finanzieller Kompetenz ausgestattet werden, weil die anstehenden Aufgaben sonst nicht zufriedenstellend angegangen werden können.

Zu Nr. 5:
Weiche Faktoren besonders fördern (Initiative zu Förderrichtlinien beim Land)

Der Städtetag Baden-Württemberg hat in verschiedenen Stellungnahmen an die Landesregierung auf die Korrektur der Förderrichtlinien des Bund-Länder-Programms im Sinne des Antrags hingewirkt, bis heute ohne durchschlagenden Erfolg. Es laufen allerdings Bestrebungen, die verschiedenen Ministerien und Programme des Landes im Hinblick auf das Bund-Länder-Programm besser zu koordinieren.

Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der bisherigen Förderanträge ebenfalls versucht, beim Land Verbesserungen im Sinne des Antrags zu erreichen. Generell ist absehbar, dass das Bund-Länder-Programm nicht ausreichen wird und vom Gesetzgeber auch nicht dazu vorgesehen ist, umfangreiche nicht investive Maßnahmen zu fördern. Hierzu wird vom Wirtschaftsministerium stets auf flankierende Fachprogramme, insbesondere des Sozialministeriums verwiesen, in denen Projekte aus dem Bund-Länder-Programm Priorität haben sollen.

Zu Nr. 6:
Zentrales Ziel: Eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur (Fördermodell zur Stabilisierung/Verbesserung der Sozialstruktur)

Ein Förderprogramm zur Attraktivitätssteigerung der von den verschiedenen Bauträgern errichteten Wohngebäude wäre wünschenswert. Die Stadt Stuttgart beteiligt sich aber bereits an der Finanzierung des Bund-Länder-Programms mit einem Förderrahmen von momentan 17,19 Mio. DM zu ca. 40 %. Dabei wird die Erhöhung des Förderrahmens auf rd. 27 Mio. DM angestrebt, was eine zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts nach sich ziehen wird. Darüber hinaus wird mit der Stadtentwicklungspauschale die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der Innenstadtbezirke angestrebt. Für diesen Zweck wurden für die Jahre 1999 bis 2003 insgesamt 10,75 Mio. DM im Haushalt bereitgestellt. Da es somit bereits zwei Programme gibt, welche die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Stadtteilen zum Ziel haben, kann die Verwaltung angesichts der Haushaltslage der Finanzierung eines weiteren Förderprogrammes nicht zustimmen.



Dr. Wolfgang Schuster