Beantwortung zur Anfrage
85/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/22/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: 1414-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Dr. Löffler Reinhard (CDU), Barg Stefan (CDU), Schmid Roland (CDU)
Datum
    02/16/2007
Betreff
    Aus- und Fortbildung der Freiwilligen Feuerwehren
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Vorbemerkung

Bei der Unterhaltung einer leistungsfähigen Gemeindefeuerwehr nach § 3 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 10. Februar 1987 (GBl. S. 105) kommt vor allem der qualifizierten und zeitnahen Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen eine zentrale Bedeutung zu.

Somit ist nicht nur die Vorhaltung einer leistungsfähigen Organisation und dem örtlichen Risiko entsprechend angepasster Einsatzmittel (Fahrzeuge, Funktionen und Einrichtungen) eine zentrale Aufgabe der Branddirektion, sondern auch die Schaffung und der Erhalt der Leistungsfähigkeit des Personals durch geeignete Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.

Mit dieser ständigen Aus- und Fortbildung ist sicherzustellen, dass jeder einzelne Feuerwehrangehörige qualifiziert Hilfe leisten kann und die Branddirektion mit ihrer organisatorischen Verantwortung die entsprechenden Rahmenbedingungen vorhält.

Die fachliche Aus-, Fort- und Weiterbildung gilt nicht nur für hauptamtliches Einsatzpersonal bei der Berufsfeuerwehr sondern für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehrabteilungen gleichermaßen.

Vor diesem Hintergrund wird nachfolgend die Organisation der Aus- und Fortbildung bei der Branddirektion Stuttgart dargestellt, die in einem eingerichteten Aus- und Fortbildungszentrum die Einheiten der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr durch geeignete Aus- und Fortbildungsmaßnahmen qualifiziert.



1. Wie wird die Aus- u. Fortbildung der Stuttgarter Feuerwehren gewährleistet ?

Die gesamten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Feuerwehr Stuttgart werden zentral im Aus- und Fortbildungszentrum, einem Sachgebiet der Einsatzabteilung, geplant und durchgeführt. Die Aufgabenfelder gliedern sich im Wesentlichen in zwei Bereiche:


< Laufbahn- und Funktionsausbildung der hauptamtlichen Feuerwehrangehörigen (Einsatzbeamte)

Aufgrund der Vorgaben in § 3 Absatz 1 der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 24. Januar 2002 werden im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes eingestellt.

Für die Ausbildung und Prüfung der Beamten im mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen (fwt.) Dienst sind deshalb folgende Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APrO) des Landes zu beachten:

In diesen Rechtsverordnungen sind vor allem Art und Umfang der jeweiligen Ausbildungsmaßnahmen beschrieben.

Aufgrund einer ständigen pensionsbedingten Fluktuation findet die bedarfsgerechte Ausbildung generell in jedem Kalenderjahr mit einer zentralen Laufbahnausbildung für Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes einschließlich Rettungssanitäterlehrgang und Laufbahnprüfung statt. Diese Ausbildung beginnt nach den Vorgaben der AprOFWmD zum 01.04. jeden Jahres und umfasst einen Zeitraum von 20 Monaten.

Die Laufbahnausbildung von Beamten des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes wird ebenfalls bedarfsgerecht geplant und durchgeführt. Sie umfasst jeweils 24 Monate.

Parallel zu diesen vorgegebenen Ausbildungen und Inhalten werden weiterhin spezielle Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geplant und durchgeführt: Hierzu zählen neben der Bedienung von Fahrzeugen und Geräten vor allem Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in den Spezialgebieten Rettungsdienst, Wasserrettung und Höhenrettung.

Ferner wird durch eine funktionsabhängige Fort- und Weiterbildung sowie regelmäßig stattfindende Besprechungen die Qualifizierung der Funktionsträger und des Führungsdienstes gewährleistet.




< Aus- u. Fortbildungsmaßnahmen der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen

Auch für die Ausbildung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehrabteilungen sind zentrale Vorgaben erarbeitet worden, die den Gemeinden im Rahmen der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 vom Land zur Einführung empfohlen werden und sich in den Lernzielkatalogen der Landesfeuerwehrschule Baden-Württem-berg wiederfinden. Demnach besteht die Ausbildung zum aktiven Feuerwehrangehörigen aus einer ganztägigen Grundausbildung im Zeitraum von 10 Tagen (Truppmannausbildung – Teil 1) und einem darauf aufbauenden Trainings- und Fortbildungsprogramm über einen Zeitraum von zwei Jahren (Truppmannausbildung – Teil 2). Dieser Teil 2 ist dezentral durch die Einbindung dieser Feuerwehrangehörigen in ihre zuständige Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen und ist von den dortigen Verantwortlichen durchzuführen und abschließend zu bestätigen.

Darüber hinaus werden weiter folgende Lehrgänge und Seminare angeboten, die in einem Lehrgangskatalog der Branddirektion abgerufen werden können und bedarfsorientiert stattfinden sollen.

Dies sind folgende Lehrgänge (in Klammern: Lehrgangsdauer)

· Atemschutzgeräteträger und Sprechfunkerausbildung (5 Tage)
· Truppführerausbildung (5 Tage)
· Maschinist für Löschfahrzeuge oder Hubrettungsfahrzeuge (je 5 Tage)
· Motorsägenführer (2 Tage)
· Gerätewart (5 Tage)
· Messen im Feuerwehreinsatz (3 Tage)
· Sanitätslehrgang (5 Tage)
· Technische Hilfe (3 Tage)
· Ausbilder der Feuerwehr (3 Tage)
· Gruppenführerausbildung (10 Tage)
· Zugführerausbildung (10 Tage)
· Gruppenführerfortbildung (1 Tag)
· Zugführerfortbildung (1 Tag)


< Personelle Ausstattung

Für diese umfangreiche Aufgabenbewältigung stehen im Aus- und Fortbildungszentrum (AFZ) ein Sachgebietsleiter und ein Sachbearbeiter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes, ein Sachbearbeiter und vier Ausbilder im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sowie zwei Halbtagskräfte für das Lehrgangsbüro zur Verfügung.

Aufgabe des Lehrgangsbüro ist die Organisation und Abwicklung der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die rechtzeitig im Voraus einzuberufen und mit einem entsprechenden Nachweis abzuschließen sind.

In den Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden neben Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart auch Gastreferenten eingebunden, die zum einen als anerkannte Fachleute mit einem Spezialwissen zur Verfügung stehen, zum anderen aber auch wegen fehlender eigener Ressourcen eingeplant werden.

Als Referenten der Feuerwehr Stuttgart stehen grundsätzlich alle Mitarbeiter des gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes zur Verfügung, wobei hierdurch die Fachabteilungen und die Beamten selbst durch Überstunden und fehlende zeitliche Souveränität zusätzlich belastet werden.

Neben den reinen Referententätigkeiten sind grundsätzlich bei nahezu allen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zusätzlich zu den Ausbildern des AFZ weitere Ausbilder erforderlich. Diese werden als sogenannte „Gastausbilder“ aus dem Einsatzpersonal der Feuerwachen rekrutiert, sodass deren Abwesenheit auf der Feuerwache zu zusätzlichen Überstunden führt. Während sich derartige Tätigkeiten als Gastausbilder in 2005 auf insgesamt 237 Tage summierten, umfassten diese Tätigkeiten in 2006 insgesamt 253 Tage. Diese Zeitanteile entsprechen mehr als einer Personalstelle im Tagesdienst.

Um zu einer Entspannung im Überstundenbereich der Feuerwachen beitragen zu können, wäre ein weiterer Ausbilder zwingend erforderlich. Darüber hinaus muss zur nachhaltigen Sicherung des Einsatzpotenzials der Branddirektion im Bereich der Versorgung eines Massenanfalls von Verletzten (MANV) an den im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft vom Land zugewiesenen Komponenten eine ständige Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgen. Nicht zuletzt aus diesen Gründen liegen aus Sicht der Branddirektion ausreichend Kriterien für die Schaffung einer weiteren Planstelle im Aus- und Fortbildungszentrum vor, so dass diese von der Branddirektion bereits aktuell im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2008/2009 beantragt wurde.


2. Wie wird der Bedarf für die Aus- und Fortbildung ermittelt und wie verteilen sich die zur Verfügung stehenden Plätze auf die einzelnen Feuerwehren der Stadt ?

Grundsätzlich wird der Aus- und Fortbildungsbedarf im Sinne einer dezentralen Ressourcenverantwortung durch die entsprechende Leitung der Einheit (Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr oder Dienststellenleitung der Feuerwachen) festgestellt.

Hierfür steht den Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr ein entsprechender Lehrgangskatalog „Freiwillige Feuerwehr“ zur Verfügung, aus dem das Angebot entnommen werden kann. Die angebotenen Lehrgänge decken inhaltlich alle grundlegenden Aufgaben und Qualifikationsbereiche der Freiwilligen Feuerwehr ab. Die Abteilungskommandanten oder ihre Ausbildungsbeauftragten melden ihre Teilnehmer mit einem Anmeldeformular im Lehrgangsbüro des Aus- und Fortbildungszentrums an. Die Anmeldungen zu einem Lehrgang werden zunächst in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs registriert und in die Teilnehmerliste für den entsprechenden Lehrgang aufgenommen. Der Zeitpunkt eines Lehrgangs wird geplant und festgelegt, sobald die erforderliche Teilnehmerzahl erreicht ist. Für Schüler und Studenten als ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehrabteilung mit einer besonderen zeitlichen Verfügbarkeit werden spezielle Lehrgangstermine in den Ferienzeiten vorgesehen.

Die Bewerber werden grundsätzlich nach der Reihenfolge der Anmeldung in den entsprechenden Lehrgang einberufen (Ausnahmen siehe Frage 4). Die Einberufung zum Lehrgang wird dann auf Wunsch der Abteilungskommandanten in der Regel sechs Monate vor Lehrgangsbeginn an die Teilnehmer versandt. Auf diese Weise haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre Planungen langfristig auf den Lehrgangstermin abzustimmen. Bewerber, die an dem betreffenden Lehrgang nicht teilnehmen können, werden automatisch auf die Liste des nächsten Lehrgangs derselben Art übernommen.

Im Bereich der Führungslehrgänge und bei neu durchzuführenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen behält sich die Einsatzabteilung vor, zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und zur adäquaten Ausübung der übertragenen Funktion eine Wertung der Lehrgangsanmeldungen vorzunehmen und einzelne Teilnehmer zu priorisieren.


3. Mit welchen durchschnittlichen Wartezeiten müssen die Frauen und Männer der Feuerwehren für die Grundausbildung und für die Truppführerausbildung rechnen?

Grundsätzlich ist die Branddirektion bemüht, die Lehrgänge Truppmann 1 und Trupp-führer so zu planen, dass die Bewerber innerhalb von 8 bis 12 Monaten nach der Anmeldung ausgebildet werden.

Dabei müssen folgende zwei Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sein:

< Ein Lehrgang muss eine Mindestteilnehmerzahl von acht Teilnehmern aufweisen, um alle Mannschaftsfunktionen einer Löschgruppe, die aus einer Führungskraft und acht Mannschaftsfunktionen besteht = Stärke 1/8/9 besetzen und ausbilden zu können.

< Weiterhin darf der Lehrgang eine Gesamtzahl von maximal 30 Teilnehmern (drei Löschgruppen + je eine Wechselreserve) aus organisatorischen und logistischen Gründen nicht überschreiten.

Können aufgrund dieser Parameter Bewerber nicht berücksichtigt werden, oder sie sagen den Lehrgang ab, kann es im Einzelfall auch zu Wartezeiten kommen, die ein Jahr überschreiten.


4. Verteilt die Verwaltung die Plätze für die Aus- und Fortbildung nach der
Größe der jeweiligen Feuerwehren oder nach der Anzahl der Einsätze?

Eine Kontingentierung der Aus- und Fortbildungsplätze für die jeweiligen Freiwilligen Feuerwehrabteilungen in Abhängigkeit der personellen Größe besteht grundsätzlich nicht. Hierbei gilt vielmehr die dezentrale Verantwortung der Abteilungskommandos zur Sicherstellung des Einsatzauftrages im Sinne einer Personalentwicklung. Hierzu melden die Abteilungskommandos die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gemäß dem Lehrgangskatalog der Branddirektion an.

Die Bewerber werden grundsätzlich nach der Reihenfolge der Anmeldung in den entsprechenden Lehrgang einberufen. Nur in begründeten Ausnahmefällen, so zum Beispiel bei Bewerbern für Gruppenführer- bzw. Zugführerausbildungen, wird entsprechend ihrer vorgesehenen Führungsverantwortung in der Wehr von der Einsatzabteilung eine Priorisierung vorgenommen. Weiterhin werden für gewisse Sonderlehrgänge (z. B. Erwerb der Führerschein Klasse C, Sanitätslehrgang) für die einzelnen Feuerwehrabteilungen bedarfsorientiert Kontingente festgelegt.


5. Wie hoch war – gemessen an der Gesamtzahl – der prozentuale Anteil der Feuerwehrmänner und -frauen, die in den Jahren 2005 und 2006 eine Grundausbildung absolvieren konnten und ist für die Verwaltung dieser Anteil angemessen?

Das Aus- und Fortbildungszentrum hat im Jahr 2005 für die 1032 ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr insgesamt 21 Lehrgänge mit 278 Teilnehmern durchgeführt. Davon 2 Grundausbildungslehrgänge mit 42 Teilnehmern. Im Jahr 2006 waren dies bei 26 Lehrgängen und 371 Teilnehmern 3 Grundausbildungen mit 59 Teilnehmern.


Die erhöhte Teilnehmerzahl in 2006 ist auf kurze Aus- und Einweisungsveranstaltungen zurückzuführen, die teilweise auch mit der Fußball-Weltmeisterschaft in Verbindung zu bringen sind.

Damit durch derartige kurzzeitige und teilnehmerintensive Lehrgänge nicht die Leistung des Aus- und Fortbildungszentrums verfälscht wird und um auch landesweit einen Vergleich anstreben zu können, wird hier als Kennzahl die Anzahl Schülertage herangezogen.
Schülertage = Lehrgangsteilnehmer x Lehrgangsdauer

Diese Summe über alle Lehrgänge ergibt für das Jahr 2006 insgesamt 1264 Schülertage.

In 2005 umfasste die Ausbildungsmaßnahme der Grundausbildung mit 2 Lehrgängen und insgesamt 42 Teilnehmern bei einer Lehrgangsdauer von jeweils 10 Tagen eine Anzahl von 420 Schülertagen.
In 2006 bedeutet dies bei einer Anzahl von 1061 ehrenamtlichen Angehörigen in den Freiwilligen Feuerwehrabteilungen, dass im Rahmen der Ausbildung von 59 Angehörigen – dies entspricht einer Quote von fast 6 % aller FF-Angehörigen – über ein Drittel aller Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der FF in Anspruch genommen wurde.

Dabei ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass in den Jahren 2005 und 2006 durch Teilnehmerabsagen in Folge von Krankheit oder anderen Gründen jeweils 8 Teilnehmer nicht ausgebildet wurden. Diesen – teilweise kurzfristigen – Absagen konnte durch die Branddirektion nicht entgegengewirkt werden.

Der durchgeführten Grundausbildung von 59 Teilnehmern ging demnach eine Anmeldung von 67 Teilnehmern voraus. In 2005 wurden von 50 gemeldeten Teilnehmern insgesamt 42 ausgebildet.

Aufgrund dieser Zahlen wird deutlich, dass die Grundausbildung einen großen Anteil an allen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen beansprucht. Und dies bei ungefähr 6 bis 8 % aller ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die jährlich auszubilden sind.

Aufgrund der einsatztaktischen Bewertung dieser Grundausbildung und der daraus abzuleitenden Priorität hat diese Bindung von Ressourcen zur Folge, dass weitere Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zurückgestellt werden. Bei derartig zurückgestellten Maßnahmen handelt es sich vorwiegend um die Fort- und Weiterbildung der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Auch im Bereich der hauptamtlichen Einsatzkräfte müssen aufgrund fehlender Personalressourcen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Zeit zurückgestellt werden.

Dies bezieht sich vor allem auf die Entwicklung der persönlichen Kompetenz im Sinne der betrieblichen Fort- und Weiterbildung am IWZ, die den über 400 hauptamtlichen Angehörigen der Branddirektion aufgrund der engen Personalressourcen nur bedingt eingeräumt werden. Für derartige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist die Personalbemessung nicht ausgelegt, sodass nahezu jede Maßnahme – auch Maßnahmen der politischen Bildung – zur entsprechenden Erhöhung der Überstundensituation beiträgt.


6. Wie hoch ist die Anzahl der Frauen und Männer der einzelnen Feuerwehren, die aufgrund fehlender Aus- und Fortbildungsplätze nicht am aktiven Einsatz teilnehmen dürfen.

Um am aktiven Einsatzdienst teilnehmen zu können, muss jeder Feuerwehrangehörige als Mindestvoraussetzung eine Grundausbildung (Truppmannausbildung Teil 1) erfolgreich abgeschlossen haben. Für das Jahr 2007 wurden bis heute durch die 25 Freiwilligen Feuerwehrabteilungen 57 Anmeldungen für einen Grundausbildungsplatz entgegengenommen. Die erforderlichen Lehrgänge werden vom Aus- und Fortbildungszentrum von August bis Oktober 2007 durchgeführt. Darüber hinausgehende Lehrgänge qualifizieren die Angehörigen für zusätzliche Einsatz- beziehungsweise Führungsfunktionen, sind aber nicht für die Teilnahme am aktiven Einsatzdienst entscheidend.


7. Welche Maßnahmen werden ergriffen, die Wartezeiten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen deutlich zu verkürzen, damit der Leistungsstand und die Motivation der Feuerwehren gefördert werden?

Eine wesentliche Konstante bei der Lehrgangsplanung, die maßgeblich auf die Wartezeit der Lehrgangsbewerber Einfluss nimmt, ist der hohe Anteil von Schülern und Studenten, die auf Lehrgangstermine in den Ferien angewiesen sind. Das Aus- und Fortbildungszentrum ist ständig bemüht, den Bedarf in diesem Bereich so zügig wie möglich auszugleichen. So werden erstmals in diesem Jahr in den Sommerferien zwei Truppmannlehrgänge Teil 1 durchgeführt, um für die 49 Bewerber eine zeitnahe Ausbildung zu gewährleisten. Ein anderes Zeitfenster ist dabei nicht möglich, weil 10 zusammenhängende Lehrgangstage nur in den Sommerferien darstellbar sind. Weiterhin sind Lehrgangstermine für Atemschutz-, Funk- und Truppführerausbildungen für Schüler und Studenten in den Ferien geplant. Diese Maßnahmen können jedoch nur durch einen engagierten Einsatz von Ausbildern des Aus- und Fortbildungszentrums sowie durch zusätzliche Gastausbilder der Feuerwachen durchgeführt werden, die auf eigenen Urlaub in den Ferienzeiten verzichten.

Außerdem wird zu den generellen Lehrgangsplanungen aktuell ein zusätzlicher Truppführerlehrgang für 21 Teilnehmer eingeschoben. Auch im Bereich der Fortbildung für Zug- und Gruppenführer und zur Durchführung von Gerätewart- und Ausbilderlehrgängen werden Programme aufgelegt, um die Wartelisten abzubauen. Nicht zuletzt kommt es aufgrund restriktiver und teilweiser neuer Vorschriften zu überplanmäßigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Exemplarisch sei hier die Motorsägenausbildung genannt, die durch neue Regelungen für die bislang als ausgebildet gegoltenen Feuerwehrangehörigen durchgeführt werden muss. Allein hierfür wurden im letzten Jahr Ausbildungskontingente von über 300 Schülertagen aufgewendet.

Generell können jedoch die enormen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für die Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr mit dem geringen Personalansatz an hauptamtlichen Ausbildern nicht geleistet werden. Der Überstundensaldo des hauptamtlichen Personals des Aus- und Fortbildungszentrums weist zum 31.12.2006 bereits 2229 Stunden aus. So muss grundsätzlich für jeden Lehrgang der ehrenamtlich Tätigen sowie für Spezialausbildungen der hauptamtlichen Angehörigen der Branddirektion auf Gastausbilder der Berufsfeuerwehr zurückgegriffen werden, die im Jahr 2006 bereits an 253 Tagen eingesetzt wurden und vom Einsatzdienst freigestellt werden müssen. Dies führt jedoch permanent zu Personalengpässen auf den Feuerwachen, weil die festgelegten Abordnungsquoten für dienstliche Belange und personenbezogene Abordnungen nicht mehr zur Verfügung stehen.


8. Wie ist der Ausbildungsstand der Stuttgarter Feuerwehren im Vergleich zu anderen Großstädten in Baden-Württemberg?

Die ausgewählten Großstädte mit vergleichbaren Feuerwehren bestehen ebenso aus haupt- und ehrenamtlich tätigen Angehörigen und werden gleichfalls zentral aus- und fortgebildet. Der Ausbildungsstand der nachfolgend dargestellten Angehörigen freiwilliger Feuerwehren lässt sich mit der Kennzahl der Schülertage – die übrigens auch an der Landesfeuerwehrschule herangezogen wird – statistisch vergleichbar veranschaulichen.

Von den durchgeführten Lehrgängen werden die Teilnehmer und Schülertage für das Jahr 2006 in der nachfolgenden Tabelle darstellt.

Feuerwehr
Aktive Angehörige
Freiwillige Feuerwehr
Lehrgangsteilnehmer
2006
Schülertage
2006
Stuttgart
1061
371
1264
Karlsruhe
620
234
916
Mannheim
289
243
731
* Schülertage = Produkt aus Lehrgangsteilnehmer x Lehrgangstage


Um einen Vergleichswert der unterschiedlich großen Feuerwehren festzusetzen, wurden die Schülertage auf einen durchschnittlichen Wert pro Teilnehmer umgerechnet. Daraus ergeben sich die nachfolgend abgebildeten Schülertage der Städte:


Vergleichswert
2006
Feuerwehr
Tage / Schüler
Umgerechnet pro Teilnehmer
Stuttgart
3,4
Karlsruhe
3,9
Mannheim
3,0

Der geringere Quotient an Tagen pro Schüler in Stuttgart und Mannheim lässt sich zum einen auf die hohen Teilnehmerzahlen bei Motorsägenlehrgängen zurückführen zum anderen auf die im Rahmen der WM 2006 notwendigen Einweisungen sowie Aus- und Fortbildungen an den vom Land zur Verfügung gestellten Komponenten zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten (MANV). Diese Maßnahmen beeinflussen den Wert durch kurze Lehrgangszeiten






< Fazit

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich der Ausbildungsstand in Stuttgart im Verhältnis zu anderen Großstädten durchaus in vergleichbaren Größenordnungen bewegt.

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die vergleichbaren Großstädte in Baden-Württemberg die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal in die Führungsausbildung vor allem im Bereich der Gruppen- und Zugführerausbildung der Freiwilligen Feuerwehr stärker einbinden.

Allerdings lässt sich der umfangreiche Aus- und Fortbildungsbetrieb derzeit nur auf Kosten der Mitarbeiter des Aus- und Fortbildungszentrums realisieren, die mit einem hohen persönlichen Engagement eine Vielzahl von Überstunden leisten. Darüber hinaus fallen Überstunden auch im Bereich der Feuerwachen an, die durch die Gestellung von Gastausbildern hier Ressourcenengpässe zu Lasten der Einsatzdienstbeamten der Feuerwachen ausgleichen.

Einer weiteren Verschärfung dieser grundsätzlichen Überstundenproblematik kann nach Aufassung der Branddirektion nur dann wirksam gegengesteuert werden, wenn die Personalressource beim Aus- und Fortbildungszentrum nachhaltig gestärkt wird.

Aus diesem Grunde hat die Branddirektion im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2008/2009 die Schaffung einer weiteren Ausbilderstelle in ihrem Aus- und Fortbildungszentrum beantragt.

Der Feuerwehrausschuss hat die Auffassung der Branddirektion hinsichtlich der Notwendigkeit dieser Stelle zur bedarfsgerechten Deckung des permanenten Aus- und Fortbildungsbedarfs der Feuerwehr Stuttgart zur Sicherung der Qualität ihrer Leistungen im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in seiner Sitzung am
3. Juli 2007 unterstrichen und diesen Stellenplanantrag ausdrücklich befürwortet.

Ob und inwieweit die Verwaltung dem Gemeinderat zum Stellenplan 2008/2009 die Schaffung der beantragten Ausbilderstelle vorschlagen kann, wird vom Finanzierungsrahmen und den Prioritäten bei den beantragten Stellenschaffungen abhängen.








Dr. Wolfgang Schuster