Beantwortung zur Anfrage
560/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/20/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0505-09



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/28/2000
Betreff
    Abteilungs- und Betriebsausflüge der Stadtverwaltung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu den Fragen 1 und 4

Ich habe die Personalverwaltung beauftragt, Vorschläge für neue Formen zur Förderung und Pflege des Betriebsklimas sowie der Gemeinschaftsveranstaltungen (bisher insbesondere Amts-/Betriebs-/Abteilungsausflüge) der städtischen Ämter und Eigenbetriebe zu erarbeiten. Das Haupt- und Personalamt führt zur Zeit eine Umfrage bei größeren Städten im Bundesgebiet durch. Sobald die Ergebnisse der Umfrage ausgewertet sind, wird die Verwaltung mit den Gesamtpersonalräten Verwaltung und Klinikum Gespräche führen.

Ich strebe eine bürgerfreundliche Neuregelung an, bei der künftig städtische Ämter, Servicedienststellen und Dienstleistungszentren aus Anlass von städtischen Gemeinschaftsveranstaltungen nicht mehr ganztägig geschlossen werden.


Zu Frage 2

Nach der Vereinbarung über einen GEMEINSAMEN FONDS mit dem Gesamtpersonalrat vom
15. November 1996 werden Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen der Ämter und Eigenbetriebe - auch einzelner Organisationseinheiten - zur Bestreitung der Sachkosten für ein Rahmenprogramm oder für sonstige Aufwendungen bis zu 15 DM pro Mitarbeiter/-in gewährt. Zweck des “GEMEINSAMEN FONDS” ist es, gemeinsame kulturelle und soziale Interessen der Beschäftigten zu fördern und Aktivitäten anzuregen.

Maßgeblich für die Bezuschussung ist jeweils der Personalstand am 01. Januar eines Jahres 1999 wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt 235.000 DM gewährt. Diese Kosten werden als Personalnebenausgaben verbucht.



Für städtische Beschäftigte, die an einem Amts-/Betriebsausflug teilnehmen, gilt die Teilnahme als Dienst. Beschäftigte, die sich nicht am Amts-/Betriebsausflug beteiligen, arbeiten an diesem Tag, nehmen Erholungsurlaub in Anspruch oder feiern Mehrarbeit beziehungsweise Gleitzeitguthaben ab.


Zu Frage 3

Die Durchführung der Amts-/Betriebsausflüge ist weder gesetzlich noch in einem Tarifvertrag geregelt. Grundlage ist der Beschluss des Verwaltungsausschusses des Gemeinderats vom 17. Februar 1981 (öffentlich, Nr. 65). Der Verwaltungsausschuss hat damals ohne Einwendungen davon Kenntnis genommen, dass vom Januar 1981 an die Ämter (und die jetzigen Eigenbetriebe) mit ihren Beschäftigten einmal im Jahr an einem Arbeitstag einen ganztägigen
Amts-/Betriebsausflug durchführen können. Das Bürgermeisteramt hat hierzu Richtlinien für ganztägige Gemeinschaftsveranstaltungen der Ämter vom 05. Juli 1982 erlassen. Darin ist u.a. geregelt, dass Ämter mit Besucherverkehr rechtzeitig das Presse- und Informationsamt verständigen und über den Bereitschaftsdienst informieren.







Dr. Wolfgang Schuster