Stellungnahme zum Antrag
153/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/03/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1102-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion, F.D.P./DVP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/29/2001
Betreff
    Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 178/01
    Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

Zum Antrag auf Änderung von Nummer 1, 2 und 3 der Beschlussvorlage:

Durch die Änderung des Polizeigesetzes sind sowohl die Städte und Gemeinden als auch der Polizeivollzugsdienst berechtigt, Kriminalitätsbrennpunkte mit Videokameras zu überwachen.

Da die Kameraüberwachung nicht nur der Bekämpfung von Straftaten, sondern auch der kommunalen Kriminalprävention dient, kann die Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart sinnvoll nur als gemeinsames Projekt von Landespolizeidirektion Stuttgart II und Stadtverwaltung durchgeführt werden. Durch das gemeinsame Projekt können die Erfahrungen und Kenntnisse von Stadtverwaltung und Landespolizeidirektion Stuttgart II miteinander verknüpft werden. Es ist daher nicht möglich, die Beteiligung der Stadtverwaltung auf einen Teilbereich des Versuchs zu beschränken.

Die Grundlagen für die Beschlussvorlage wurden von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe der Landespolizeidirektion Stuttgart II und der Stadtverwaltung Stuttgart erarbeitet. Auch dabei bestand Einigkeit darüber, dass bei der möglichen Einführung der Kameraüberwachung in Stuttgart nur gemeinsam vorgegangen werden soll.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften darf die Kameraüberwachung nur an Plätzen stattfinden, die Kriminalitätsbrennpunkte darstellen. Kriminalitätsbrennpunkt ist ein Platz, der erfahrungsgemäß dazu dient, Straftaten zu begehen, zu verabreden oder vorzubereiten und den Straftäter dazu nutzen, sich zu verbergen. Die Landespolizeidirektion Stuttgart II hat zur Auswahl der Plätze die Kriminalitätsstatistiken der letzten drei Jahre ausgewertet. Es wurden darüber hinaus nur Straftaten aus den Bereichen Straßen-, Gewalt-, Sexual- und Drogenkriminalität berücksichtigt, da gerade diese Straftaten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen und auch durch die an den Kameras eingesetzten Beamten beobachtet werden können.

Auf der Grundlage des Ergebnisses der Arbeitsgruppe, das als Gesamtkonzept die Obere und die Untere Königstraße sowie den Rotebühlplatz vorsieht, ergeben sich folgende Lösungsvarianten bzw. –schritte:

Ø Als “große” Lösung sollten wegen ihres “kriminalgeographischen” Zusammenhangs die Obere und die Untere Königstraße sowie der Rotebühlplatz als zentraler Verkehrsknotenpunkt parallel mit Kameras ausgestattet werden. Bei dieser Lösung wäre es möglich, Verdrängungseffekte weitgehend auszuschließen, da die nicht überwachten Bereiche für mögliche Straftäter oder Ordnungsstörer weitaus weniger attraktiv wären.

Ø Als “mittlere” Lösung wurde die parallele Überwachung der Oberen Königstraße und des Rotebühlplatzes vorgeschlagen. Beide Bereiche stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang und können allein aus kriminaltaktischen Erwägungen nicht isoliert betrachtet werden. Auch ist anzumerken, dass es gerade Geschäftsleute aus diesen Bereichen waren, die eine Kameraüberwachung gefordert haben.

Ø Als “kleine” Lösung werden zunächst als Einstieg am Rotebühlplatz Kameras installiert, um Erfahrungen mit der Kameraüberwachung in ober- und unterirdischen Bereichen zu sammeln. Der Versuch wird ausgewertet und evaluiert. Sofern die Ergebnisse durch die Stadtverwaltung Stuttgart, den Gemeinderat und die Landespolizeidirektion Stuttgart II positiv bewertet werden, wird die Kameraüberwachung mit der “mittleren” Lösung fortgeführt. Der Beschluss, bei einer positiven Bewertung die Kameraüberwachung an einem zweiten Platz fortzuführen, ist für die Landespolizeidirektion Stuttgart II zwingende Voraussetzung für einen Einstieg in die Videoüberwachung, damit das Planungsrisiko im Hinblick auf die finanziellen und materiellen Aufwendungen für die Landespolizeidirektion Stuttgart II kalkulierbar bleibt.

Ø Keine Lösung ist es, die Überwachung auf den unterirdischen Bereich zu beschränken. Die unterirdische Passage ist für eine wirksame Überwachung zu kleinräumig und deshalb für einen präventiven oder repressiven (abschreckenden) Einsatz der Überwachungstechnik für sich allein ungeeignet. Ob der unterirdische Bereich für sich allein schon die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Kriminalitätsbrennpunkt erfüllt, ist fraglich, da Straftaten in der Regel einen dynamischen Prozess darstellen, der nicht punktuell festgemacht werden kann. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Voraussetzung für einen Kriminalitätsbrennpunkt ist, dass für den überwachten Bereich ein aussagekräftiges polizeiliches Lagebild erstellt werden kann. Dies setzt aber eine gewisse Größe des Bereichs voraus, da ansonsten keine genauen, überprüfbaren Aussagen getroffen werden können. Dies betrifft auch die Auswertung nach einem Jahr.

In den drei Fällen sieht das Einsatzkonzept der Landespolizeidirektion Stuttgart II flankierende polizeiliche Maßnahmen vor, um Verdrängungseffekte bereits im Vorfeld zu minimieren.

Wie aus dem Beschlussantrag bereits hervorgeht, ist die Berichterstattung an den Gemeinderat Teil des Konzepts der Verwaltung. Dazu gehört, dass der Gemeinderat nach Abschluss der Versuchsphase ausführlich informiert wird, um über das weitere Vorgehen abzustimmen.

Zum Antrag auf Wegfall der Nummern 4 und 5 der Beschlussvorlage:

Durch die Nummern 4 und 5 der Beschlussvorlage sollen die nötigen Haushaltsmittel für die Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an einem Versuch zur Kameraüberwachung im öffentlichen Raum bewilligt werden. Ohne die Bewilligung der Mittel ist eine weitere Planung genauso wenig möglich wie weitere Gespräche mit der Landespolizeidirektion Stuttgart II. Unabhängig von der Art der Anschaffung der Kameras sind Haushaltsmittel erforderlich, die bisher noch nicht in den Haushaltsplan eingestellt sind. Eine außerplanmäßige Ausgabe ist deshalb in jedem Fall erforderlich.







Dr. Wolfgang Schuster