Stellungnahme zum Antrag
811/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/17/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-10.00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/28/2007
Betreff
    Bürgerentscheid zum Zweiten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


Die Deutsche Bahn AG als Bauherr des Projekts Stuttgart 21 hat beschlossen, das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu bauen. Der Bund hat mit Zustimmung des Bundestags die notwendigen Finanzierungsentscheidungen getroffen. Die EU-Kommission ist bereit, das Projekt Stuttgart 21 mit einem hohen Fördersatz zu unterstützen.

Die Deutsche Bahn AG hat vertrauend auf die Verträge vom Jahr 1995 und 2001 rund 300 Millionen Euro in Planungsleistungen investiert. Die wesentlichen Planungsabschnitte für die Neuordnung des Bahnknoten Stuttgart sind rechtskräftig. Auf dieser Basis wird die Bahn mit dem Bau des Projekts beginnen.

Die Vertragspartner der Landeshauptstadt beim Projekt Stuttgart 21, also die Deutsche Bahn AG, das Land Baden-Württemberg und der Verband Region Stuttgart wurden um Stellungnahme gebeten, ob sie zu Verhandlungen über die Aufhebung der mit der Landeshauptstadt geschlossenen Verträge bereit wären. Alle drei Vertragspartner haben erklärt, dass dies nicht in Frage komme und sie an den Verträgen festhalten.

Daraus folgt, dass ein Bürgerentscheid in zulässiger Weise nicht über das Bahnprojekt Stuttgart 21 möglich ist, da Bauherr die Deutsche Bahn AG ist. Auch über die bisherige Beteiligung der Landeshauptstadt kann nicht mehr durch Bürgerentscheid befunden werden, da sowohl das „Ob“ wie auch das „Wie“ der städtischen Beteiligung durch rechtsbeständige Verträge festgelegt sind. Dies wurde in dem Gutachten der Anwaltskanzlei Professor Dr. Dolde und Kollegen sowie Herrn Professor Knemeyer von der Universität Würzburg im Einzelnen dargelegt.



Daran ändert auch das Kurzgutachten der Anwaltskanzlei Professor Zuck nichts. In diesem Gutachten geht es lediglich um die inzwischen hypothetische Frage, ob ein Bürgerbegehren vor dem Abschluss der ergänzenden Verträge, die der Gemeinderat am 4. Oktober 2007 beschlossen hat, noch zulässig gewesen wäre. Nach Auffassung der Gutachter der Kanzlei Dolde und Partner würde die Zulässigkeit des vorgelegten Bürgerbegehrens auch aus anderen rechtlichen Gründen scheitern.

Professor Dolde hat die Rechtslage zur Zulässigkeit eines Bürgerentscheids in der Pressekonferenz vom 13. Dezember 2007 mit den Worten umschrieben: „Der Zug ist abgefahren“.








Dr. Wolfgang Schuster