Stellungnahme zum Antrag
695/2001
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
03/05/2002
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 8831
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Schmid Roland (CDU), Dr. Unold Ilse (CDU), Hill Philipp (CDU)
Datum
12/17/2001
Betreff
Altenpflegeeinrichtung "Auf der Gans"
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
In Stuttgart besteht noch ein Bedarf an zusätzlichen stationären Pflegeplätzen für alte Menschen. Dieser zusätzliche Bedarf entsteht einerseits durch die demographische Entwicklung und andererseits dadurch, dass die bestehenden Altenpflegeeinrichtungen vielfach den heutigen Ansprüchen (z. B. Mehrbettzimmer) nicht mehr genügen und baulich umstrukturiert werden müssen. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren neue Pflegekonzepte (z. B. für Demente) entwickelt worden sind, die neue bauliche Rahmenbedingungen erfordern und dass auch neue Bedarfsgruppen (z. B. alt gewordene Behinderte, alt gewordene psychisch Kranke) zu versorgen sind.
Die Sozialverwaltung hat daher den Stuttgarter freigemeinnützigen Altenhilfeträgern das Grundstück "Auf der Gans" in Stuttgart-Sommerrain angeboten und vereinbart, dass diese Konzeptionen für die auf dem Grundstück zu errichtende Altenpflegeeinrichtung entwickeln, die
für die Einrichtung einen besonderen Stadtteilbezug vorsehen,
generationenübergreifende Elemente beinhalten und
trägerspezifische Leistungskomponenten enthalten.
Dazu wurde ein Kriterienkatalog von der Sozialverwaltung erarbeitet, an dem sich die Bewerbungen der Altenhilfeträger orientieren konnten. Insgesamt liegen Konzeptionen von 11 Altenhilfeträgern vor, die jetzt systematisch ausgewertet und dann auch dem Fachbeirat Pflege vorgelegt werden. Der Fachbeirat Pflege soll dann zugunsten des Trägers, der das beste und überzeugendste Konzept erarbeitet hat, ein Votum abgeben. Darüber wird dann im Sozialausschuss berichtet.
Anschließend wird der ausgewählte Träger mit der Umsetzungsplanung beginnen, die nach der Erfahrung der Sozialverwaltung mindestens 18 Monate in Anspruch nehmen wird. Dazu kommt dann auch die weitere Abstimmung mit dem Landeswohlfahrtsverband, die Klärung der Finanzierung, insbesondere auch das Zuschussverfahren beim Land usw. Bei intensiver und konzentrierter Arbeit an dem Projekt werden bis zum Baubeginn noch ca. 36 Monate vergehen.
Die gemeinderätlichen Gremien werden über den Vorgang des Projekts laufend unterrichtet.
Dr. Wolfgang Schuster