Stellungnahme zum Haushaltsantrag
438/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/19/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0579



Zwischennachricht
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/28/2003
Betreff
    HH 2004/2005
    Gleichmäßige Stellenausstattung der Ämter
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Im Rahmen der 2. Lesung des Stadthaushalts sagte die Verwaltung die Erledigung des o.a. Haushaltsantrags noch vor der Sommerpause 2004 zu.

Die Landesregierung beabsichtigt nunmehr noch im Laufe diesen Jahres das geltende Stellenobergrenzenrecht dahingehend zu vereinfachen, dass für den kommunalen Bereich nur noch wenige Regelungen gelten werden. Entsprechend dem bekannt gewordenen Entwurf bestünde für die Landeshauptstadt Stuttgart die Möglichkeit, die danach noch verbleibenden Obergrenzen sogar überschreiten und damit eigenständige Entscheidungen im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanberatungen treffen zu können.

Die Verwaltung hat mit den Vorbereitungen zur Erledigung des Antrags begonnen. Allerdings ist es vor diesem Hintergrund zweckmäßig, konzeptionelle Vorschläge erst mit Inkrafttreten der neuen Stellenobergrenzenverordnung, vermutlich am Ende diesen Jahres, dem Gemeinderat vorzulegen.









Dr. Wolfgang Schuster