Stellungnahme zum Antrag
104/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/22/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7820



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/13/2008
Betreff
    Zurückstellung der SSB-Umgestaltungsvorschläge Badstraße U 13 und
    Zurückstellung der Änderung des Bebauungsplanverfahrens Schmidener Straße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Im Zuge der Planungen für eine barrierefreie Stadtbahnhaltestelle Badstraße in Stuttgart-Bad Cannstatt führte die SSB nach der Präsentation ihrer Planungen im April 2007 eine Reihe von Gesprächen mit Vertretern des ansässigen Einzelhandels und dem Handels- und Gewerbeverein (HGV).

Dabei zeigte sich, dass ein starker Wunsch nach einer städtebaulichen Aufwertung des gesamten Streckenzugs der Badstraße besteht. Die Vertreter des Einzelhandels (HGV) haben allerdings auch dies zum Ausdruck gebracht: Sie sind unsicher, ob eine städtebauliche Aufwertung ohne Gleise in der Badstraße so viel Wirkung entfaltet, dass der Verlust des Frequenzbringers Stadtbahnhaltestelle aufgewogen wird.

In der weiteren Beschäftigung mit der Thematik und in einem Gespräch mit dem HGV wurde deutlich, dass eine städtebauliche Aufwertung der Badstraße nicht zwangsläufig nur mit einer Herausnahme der Stadtbahn aus der Badstraße möglich ist. Stattdessen gibt es eine Reihe von Potenzialen, die auch mit einer Beibehaltung der Stadtbahntrasse realisiert werden können.

Die SSB hat daher im Herbst 2007 das Architekturbüro Zoll beauftragt, Entwürfe für eine städtebauliche Aufwertung der Badstraße sowohl mit als auch ohne Stadtbahn anzufertigen, diese entsprechend zu visualisieren und mit einer groben Kostenschätzung der Umgestaltungsmaßnahmen zu versehen.

Der Vorteil einer solchen kombinierten Lösung läge auch darin, dass sie deutlich früher realisiert werden könnte als die Aufwertung im Zusammenhang mit der Herausnahme der Stadtbahn, die ja aus verkehrlichen Gründen erst nach Fertigstellung von Rosensteintunnel und Leuzeknoten, d. h. ab dem Jahr 2015 erfolgen kann.



Die Gutachterliche Untersuchung des Büros Dr. Acocella zu den Entwicklungsmöglichkeiten der Altstadt Bad Cannstatt und zu einem geplanten Lebensmittelmarkt an der Schmidener Straße liegt jetzt vor und wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt.

Insgesamt haben die Ansiedlungen der letzten Jahre, insbesondere das Cannstatter Carré, zu einer erheblichen Angebotsverbesserung (über 60 % mehr Verkaufsfläche als 1993) und zu einer erhöhten Kaufkraftbindung geführt (2007 sowohl insgesamt als auch bei den Lebensmitteln 90 %).






Dr. Wolfgang Schuster