Beantwortung zur Anfrage
706/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/20/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0412-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Föll Michael (CDU), Löffler Reinhard (CDU), Uhl Reinhold (CDU) , CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/23/2000
Betreff
    Übertragung der Aufgaben des Rechenzentrums der LHS
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:


1. Frage, Aspekt 1:
"Welche Initiativen kann die Stadt Stuttgart ergreifen, die notwendige Reorganisation des Datenverbundes zu beschleunigen ?"

Die Einwirkungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt Stuttgart auf die Reorganisation des Datenverbundes (DV-Verbund) sind im Rahmen der offiziellen Stimmrechte gering. Die Stadt ist in folgenden beschließenden Gremien vertreten:

    Gremium
    Anzahl Stimmen LHS
    Stimmen insgesamt
    Verwaltungsrat Datenzentrale Baden-Württemberg (DZ BaWü)
    2 Mitglieder
    = 9,1 %
    22 Mitglieder
    Projektausschuß DZ BaWü
    1 Mitglied
    = 8,3 %
    12 Mitglieder
    Entwicklungs- und Vertriebs-GmBH der DZ BaWü
    25 Stimmen
    = 13,89 % am Stammkapital, entspricht 125 TDM Einlage
    180 Stimmen,
    entsprechen einem Stammkapital von 900 TDM
    Verwaltungsrat ZV KDRS
    sowie
    Aufsichtsrat RZ RS GmbH
    6 Mitglieder
    = 20 %
    30 Mitglieder

Die Stadt kann Initiativen zur notwendigen Reorganisation des DV-Verbundes nur im Rahmen ihrer oben dargestellten Stimm- bzw. Mitgliedsrechte ergreifen. Entsprechende Forderungen, ein einheitliches Unternehmen im DV-Verbund mit dem Zeitziel 01.01.2004 zu schaffen, wurden über die städtischen Vertreter in den Gremien mehrfach vorgetragen. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse konnten die städtischen Interessen nur unzureichend durchgesetzt werden. Deshalb ist eine stärkere politische Einflußnahme für die Stadt als größter Anwender der landeseinheitlichen Verfahren und als Landeshauptstadt anzustreben.
Hierzu werden folgende Aktivitäten vorgeschlagen:

1. Frage, Aspekt 2:
"Prüfung der Möglichkeit, den Verbleib im DV-Verbund davon abhängig zu machen, dass ein einheitlicher DV-Verbund bis zum Ablauf des Kooperationsvertrages verwirklicht werden kann."

Der Gemeinderat hat mit dem Beschluß zur GRDrs 139/1995 der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an der DV-Struktur nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit bei der automatisierten Datenverarbeitung in Baden-Württemberg (ADV-Zusammenarbeitsgesetz - ADVZG) zugestimmt und sich am Stammkapital der Entwicklungs- und Vertriebs-GmbH der DZ BaWü beteiligt (GRDrs 224/1998). Damit und kraft Gesetzes (ADVZG) ist sie Mitglied im eigentlichen DV-Verbund. Ein wesentlicher Grund für diese Entscheidungen war das Interesse, als Nutzer der landeseinheitlichen Verfahren die Softwareentwicklungen des DV-Verbundes auch in Zukunft als gleichrangiger Partner der Regionalen Rechenzentren mitbestimmen zu können.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, diese Entscheidungen zu überdenken. Folgende Faktoren sind dabei zu berücksichtigen:

Die Bewertung dieser Faktoren führt zu dem Ergebnis, daß die Stadt bezüglich der Reorganisation des DV-Verbundes zunächst die nachhaltige Vertretung ihrer Positionen in den Gremien der DZ BaWü und des ZV KDRS sowie der RZRS GmbH anstreben sollte und weitere Schritte von der Prüfung der Beendigung des Kooperationsvertrages mit dem ZV KDRS abhängig macht. Diesbezüglich wird bei Frage 4 Stellung genommen.



2. Frage:
"Marktgerechtigkeit der Preise des § 8 des Kooperationsvertrages"

Die Vereinbarung einer Pauschale mit dem ZV KDRS erbrachte der Stadt eine Einsparung von durchschnittlich rd. 25% gegenüber den Fallpreisen. Diese Reduzierung soll auch bei der Verlängerung des Kooperationsvertrags mit dem ZV KDRS beibehalten werden.

Für den Vergleich mit Marktpreisen für die Leistungen des ZV KDRS nach dem Kooperationsvertrag bestehen zwei Möglichkeiten:

Sofern die genannten Vergleiche gewünscht werden, ist die Frage der dafür notwendigen Personalressourcen zu klären. Im Einzelfall, z. B. einem Verfahrenswechsel, der die Produktionsumgebung beim ZV KDRS nicht erfordert, werden grundsätzlich Alternativen auf dem Markt gesucht, in Verbindung mit entsprechenden Preisvergleichen (s.a. Frage 4).


3. Frage:
"Die Verwaltung informiert im Rahmen der Nutzung der SAP-Branchenlösung ... über Erfahrungen mit der Supportstruktur des KDRS und wie sich die Zusammenarbeit gestaltet"

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat im März 1999 mit dem ZV KDRS/RZRS eine Vereinbarung zum Betrieb des Neuen Finanzwesens mit SAP geschlossen (vgl. hierzu GRDrs.112/1999). Der Vereinbarung liegt eine fest vereinbarte Laufzeit bis zum 31.12.2005 zugrunde.

Inhalt dieser Vereinbarung ist neben dem eigentlichen produktiven Rechenzen- trumsbetrieb und weiterer Leistungen (z.B. Zurverfügungstellung eines Entwicklungs- und eines Testsystems einschließlich einer Schulungsumgebung) auch die Bereitstellung einer Supportstruktur (Hotline) für die städtischen Anwendungsbetreuerinnen und Anwendungsbetreuer (sog. Second Level Support).

Dieser Gesamtheit der Leistungen stehen einschließlich einer Gewährleistung des Betriebes im Katastrophenfall jährlich pauschalierte Zahlungen in Höhe von 3.755. 546 DM incl. MWSt. gegenüber. Der Anteil der hierbei auf die Supportstruktur entfällt, ist Bestandteil der internen Kalkulation seitens des ZV KDRS und der Landeshauptstadt Stuttgart nicht bekannt.

Rückblickend auf nunmehr ein Jahr Produktionsbetrieb kann über die Erfahrungen mit der Supportstruktur und der Zusammenarbeit mit dem ZV KDRS bzw. der RZRS GmbH folgendes Fazit gezogen werden:


Über die Entwicklung des Produktionsbetriebes und die Zusammenarbeit mit dem KDRS wird dem Gemeinderat in zwei Jahren nochmals berichtet werden.


4. Frage:
"Die Verwaltung prüft die Möglichkeit alternativer Dienstleistungsangebote für die IT-Anforderungen nach Ende der Laufzeit des Kooperationsvertrages"

Grundsätzlich prüft die Verwaltung bei jeder Verfahrensablösung , ob landeseinheitlich oder nicht, welche zukünftige Lösung für die Landeshauptstadt Stuttgart die beste Alternative darstellt. Deshalb sind auch vom ZV KDRS unabhängige Anwendungen auf der Basis der Client/Server-Technologie im Einsatz. Dieser Weg wird weiterverfogt, wenn sich der eigene Betrieb rechnet. Diesbezüglich ist eine Regelung für die Reduzierung der Pauschale im Kooperationsvertrag vorhanden.
Für alternative Dienstleistungsangebote nach Ende der jetzt geplanten Laufzeit des Kooperationsvertrages (bis 31.12.2005) über den derzeitigen Produktionsumfang beim ZV KDRS sind nachfolgende Möglichkeiten gegeben:

Bei der Prüfung alternativer Dienstleistungsangebote ist auch zu berücksichtigen, daß der Ausstieg aus dem Zweckverband KDRS mit einem hohen politischen und finanziellen Risiko verbunden wäre.
Die Verbandssatzung regelt, daß über das Ausscheiden die Verbandsversammlung mit 2/3-Mehrheit entscheidet (Regionalaspekt!). Weiter ist in § 21 Abs. 3 der Verbandssatzung geregelt:
" Das ausscheidende Verbandsmitglied haftet für die bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten seines Verbandes. Es ist außerdem verpflichtet, die auf ihn zum Zeitpunkt seines Ausscheidens gemäß § 19 entfallende Umlage [Anmerkung: z. Zt. 2,7 Mio. DM jährlich] zu den dort genannten Terminen auf die Dauer von 5 Jahren nach seinem Ausscheiden weiter zu bezahlen, erstmals in dem auf sein Ausscheiden folgenden Kalenderjahr.
Auf eine Beteiligung an dem Verbandsvermögen hat das ausscheidende Mitglied keinen Rechtsanspruch."
In ernsthafte Verhandlungen zum Abbau dieser Hürden für ein Ausscheiden kann die Stadt erst dann treten, wenn geeignete Alternativen geprüft und realistisch sind. Die Produktionssicherheit für den laufenden Dienstbetrieb in der Stadtverwaltung ist hierbei ein zusätzlicher wichtiger Faktor.


Fazit

Die Landeshauptstadt Stuttgart hält in den Gremien ihre Forderungen aufrecht, daß die Leistungen des DV-Verbundes erheblich zu verbessern sind und ein einheitliches Unternehmen zur besseren Wirtschaftlichkeit geschaffen wird.


Wenn die Landeshauptstadt Stuttgart ernsthaft in Erwägung zieht, nach Ablauf des Kooperationsvertrages den Dienstleister zu wechseln, ist ein Untersuchungsprojekt mit folgende Maßnahmen erforderlich:


Sollte sich die Stadt für dieses umfangreiche Untersuchungsprojekt entscheiden, ist auch hier die Frage der dafür notwendigen Personalressourcen zu klären. Das Untersuchungsprojekt bedarf zudem externer Unterstützung, für die ca. 1 Mio. DM (500 T€) einzuplanen sind.

Dies sind die notwendigen Voraussetzungen, um die für den Dienstbetrieb zwingend notwendige Betriebssicherheit gewährleisten zu können.







Dr. Wolfgang Schuster