Beantwortung zur Anfrage

241/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/10/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9300-00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    09/08/2003
Betreff
    Zahlungsmoral der Stadt
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Seite 1


Zu Nr. 1:

Die Ämter der Landeshauptstadt Stuttgart sind nachhaltig bemüht, die bei der Rechnungsstellung gesetzten Zahlungsziele einzuhalten. Bei Bauleistungen betragen die Zahlungsfristen 18 Werktage für Abschlagszahlungen und 2 Monate bei Schlußzahlungen.

In Einzelfällen können Zahlungsverzögerungen auftreten, wenn Rechnungen von einer Vielzahl beteiligter Stellen (Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer) zu prüfen und zu bearbeiten sind. Außerdem kann sich die Bezahlung von Rechnungen verzögern, wenn unterschiedliche Auffassungen zwischen Ämtern und Rechnungsausstellern über den Umfang und die Qualität der erbrachten Leistung bestehen.

Zu Nr. 2:

Skonti und Preisnachlässe werden grundsätzlich genutzt. Bei Handwerkerrechnungen kommt jedoch in der Regel kein Skontoabzug in Frage.





Dr. Wolfgang Schuster