Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/21/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3752
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Zeeb Jürgen (Freie Wähler), Zaiß Konrad (Freie Wähler)
Datum
06/17/2003
Betreff
Naturdenkmal Kastanienbaum beim Gasthaus "Ochsen" in Stuttgart-Uhlbach
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Kastanie im Garten des Gasthauses “Ochsen” in Stuttgart-Uhlbach ist in der Tat ein ortsbildprägender und erhaltungswürdiger Baum.
Das Amt für Umweltschutz hat erst in jüngster Zeit die Neuausweisung von Naturdenkmalen im Stadtkreis Stuttgart abgeschlossen. Bei der Ausweisung von Baumdenkmalen auf Privatgrundstücken wurde bewusst zurückhaltend verfahren.
Grundsätzlich verbleiben die Kosten für die Unterhaltung und die erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht beim Eigentümer.
Häufig kommt es bei großen Bäumen mit ins Nachbargrundstück überhängenden Ästen zu Nachbarstreitigkeiten.
Soweit dann auf Grund einer Unterschutzstellung nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche nicht erfüllt werden, sind Schadenersatzforderungen möglich. Ein schwer kalkulierbares Kosten- und Haftungsrisiko kann somit auf die Stadt zukommen.
Hierfür sind derzeit keine Mittel bereitgestellt.
Bei der Überprüfung des Amtes für Umweltschutz stellte sich heraus, dass der Grundstückseigentümer am Erhalt des Baumes interessiert ist. Eine direkte Gefährdung besteht somit nicht.
Soweit eine solche bekannt wird, ist zu überlegen, ob eine Unterschutzstellung – mit Zustimmung des Eigentümers – durch Einzelanordnung vertretbar ist.