Stellungnahme zum Antrag

319/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/29/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 5674-14



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/09/2002
Betreff
    Zukunft der Skateranlage in der Frachtstraße
Anlagen
    Text des Antrags
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.

Der Boost-Skatepark ist Untermieter der Firma Lorinser & Riester auf dem Gelände des Güterbahnhofs in Bad Cannstatt. Am 20. September 2002 wurde zwischen der Firma Lorinser & Riester, dem Boost-Skatepark und der Stadt eine Vereinbarung getroffen, die die Nutzung der Halle für den Verein bis 31. Oktober 2005 sicherstellt. Die Nutzungsgarantie wird in einem Nachtragsvertrag zum bestehenden Mietvertrag festgeschrieben.


Zu 2.

Die vom Boost-Verein genutzte Halle ist Teilbereich einer Gesamtmietsache der Firma Lorinser & Riester. Die Stadt ist mit Erwerb des Güterbahnhofgeländes in dieses bestehende Mietverhältnis eingetreten. Da es sich bei der Mietsache der Firma Lorinser & Riester um eine wirtschaftliche Einheit handelt, ist die Auslösung dieses Teilbereichs nicht möglich. Eine Teilkündigung wäre zudem rechtlich nicht zugelassen.


Zu 3.

Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Antrag 101/2002 “Nutzung von Brachflächen” wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 4. Juni 2002 auch auf den Antrag 47/1998 eingegangen. Die Ausarbeitung eines Finanzierungs- und Betreuungskonzeptes für überdachte Spiel-/ und Sportmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche müsste vom Gemeinderat beschlossen werden.




Dr. Wolfgang Schuster