Stellungnahme zum Antrag
88/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/03/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4234-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Johnson Sabine (DIE REPUBLIKANER), Joos Erwin (DIE REPUBLIKANER) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    03/27/2003
Betreff
    Keine Irakflüchtlinge nach Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Aufnahme von irakischen Flüchtlingen in Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt Flüchtlinge - auch aus dem Irak - entsprechend der im Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelten Zuteilungsquote auf und erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe. Die Flüchtlinge werden der Stadt im Einzelnen vom Land zugewiesen. Selbst-
bestimmungsmöglichkeiten gibt es dabei keine.


Zu 2:

Rückführung irakischer Flüchtlinge

Die Rückführung in Stuttgart lebender irakischer Flüchtlinge und von Flüchtlingen aus anderen Herkunftsländern ist Aufgabe des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Nach § 32 a Ausländergesetz verständigen sich Bund und Länder grundsätzlich darüber, ob Ausländer aus Kriegsgebieten vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten.



i. V.




Dr. Klaus Lang



Verteiler:

Referat SJG
Referat USO