Stellungnahme zum Antrag
381/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/08/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6522-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/24/2006
Betreff
    Fehlbelegungsabgabe - wann endlich handelt das Land entsprechend seiner Aussagen ?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Entsprechend den Beschlüssen des Gemeinderats ist die Verwaltung fortlaufend gegenüber dem Land Baden-Württemberg mit dem Ziel tätig, zum frühest möglichen Zeitpunkt die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe zu erreichen. Zuletzt ist dies im Rahmen einer aktuellen Umfrage des Städtetags Baden-Württemberg erfolgt.


Entgegen den Vorstellungen der Landeshauptstadt Stuttgart, wonach eine Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe zum 1. Januar 2007 erreicht werden sollte, beabsichtigt die Landesregierung nunmehr, hierfür im Laufe des Jahres 2007 die gesetzliche Grundlage zu schaffen. Nachdem im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz im Wohnungswesen auf die Länder übergangen ist, soll die komplette Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe im Zuge eines umfassenden Landeswohnungsbaugesetzes erfolgen. Nach den Ankündigungen des Wirtschaftsministeriums vom 09. November 2006 ist davon auszugehen, dass die Fehlbelegungsabgabe letztmalig im Jahr 2007 erhoben werden muss.


Entsprechend dem Wunsch der Antragsteller wird der Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 15. Dezember 2006 gesetzt.






Dr. Wolfgang Schuster