Stellungnahme zum Antrag
808/2007

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/16/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8210 - 07.04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/26/2007
Betreff
    SSB-Bauvorhaben Ostend-/Schönbühlstraße
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Beantwortung des Antrags hat sich leider verzögert, weil verschiedene Details Ende November noch offen waren und ihre Klärung bis vor kurzem dauerte.

Inzwischen gibt es – vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates der SSB – ein grundsätzlich feststehendes, mit allen Beteiligten abgestimmtes Konzept, das die Punkte des Antrages weitgehend berücksichtigt.

Das Jugendhaus soll mit einer Halle von ca. 4 m Höhe in den ehemaligen Verkaufsräumen Zahn & Nopper untergebracht werden. Die Fläche entspricht weitgehend der Fläche in der heutigen kleinen Unteren Wagenhalle. Die Planung ist mit der Jugendhaus gGmbH abgestimmt. Nach einem Besichtigungstermin am 16.11.2007 hat sich der Jugendrat dort einstimmig für diese Lösung ausgesprochen. Eine höhere Halle oder eine Halle an einem anderen Ort ist wirtschaftlich vertretbar nicht möglich. Die Planungen hierfür sind noch nicht abgeschlossen. Gegenüber der bisherigen Unterbringung können höhere Mietkosten entstehen.

Im Erdgeschoss des Z-Gebäudes sind für eine Außenstelle der Stuttgarter Musikschule Räume auf der Südseite des Marktplatzes mit ca. 435 m² möglich. Größe und Lage der Räume sind inzwischen in die Planung eingeflossen. Die Konditionen sind zwischen SSB und Stadt noch zu vereinbaren. Die Mittel für Miete und Einrichtung wären ggf. zur Verfügung zu stellen.

Im 1. und 2. Geschoss ist eine Pflegeeinrichtung – vorzugsweise für demenzkranke Personen – mit 50 Pflegeplätzen in verschiedenen Wohnformen und einem Demenz-Garten vorgesehen, die an einen Betreiber vermietet werden soll. Der Bedarf für diese Pflegeeinrichtung im Stuttgarter Osten wurde aktuell vom Sozialamt der Stadt gegenüber der SSB bestätigt.

Barrierefreies Wohnen ist im 3. bis 6. OG des Z-Gebäudes vorgesehen und zwar je nach Variante zwischen 37 und 41 Wohnungen in Form von 1-, 2- und 3 ½-Zimmer-appartements. Ein Teil dieser Wohnungen ist als betreutes Seniorenwohnen vorgesehen. Auch von den übrigen Wohnungen im 4. und 5. Geschoss können Serviceleistungen des betreuten Seniorenwohnens in Anspruch genommen werden.

Die SSB verspricht sich aus der Vielfalt von Nutzungen im Gebäude und im ganzen Areal eine ordentliche langfristige Vermarktungschance und im Zusammenspiel mit der Wohnungs- und Geschäftsnutzung eine wertvolle Nutzungsmischung im Quartier.

Die SSB geht davon aus, mit der oben beschriebenen Planung zusammen mit den anderen vorgesehenen Nutzungen, im Wesentlichen Theater im Depot, Gemeinwesenzentrum, Jugendhaus gGmbH und Musikschule, im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden beziehungsweise neu zu bauenden Flächen und Räumen eine für alle Nutzer optimale Lösung gefunden zu haben und damit die erbetene salomonische Lösung realisieren zu können.

Das Bauvorhaben wird von der SSB finanziert. Durch die Maßnahme ergeben sich – mit Ausnahme, der oben erwähnten höheren Mieten – keine finanziellen Auswirkungen auf die Landeshauptstadt.






Dr. Wolfgang Schuster