Beantwortung zur Anfrage
38/2001
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
02/01/2001
Der Oberbürgermeister
GZ:
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
01/24/2001
Betreff
Private Nutzung von Dienstfahrzeugen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Nutzung von Dienstfahrzeugen ist wie folgt geregelt:
In jedem Dienstfahrzeug ist ständig ein Fahrtenbuch vorhanden und zu führen, aus dem u.a. auch der Zweck der Fahrt ersichtlich ist. Fahrer und Fahrgast haben die Angaben im Fahrtenbuch unterschriftlich zu bestätigen. Für private Fahrten erfolgt eine Verrechnung entsprechend betriebswirtschaftlichen Sätzen und ggf. eine Versteuerung des geldwerten Vorteils.
Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister