Beantwortung zur Anfrage
104/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/08/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-10.00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/10/2009
Betreff
    Glück auf?
    Man mag es wünschen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zur Anfrage wurde vom Vorhabensträger Bahn eine ausführliche Stellungnahme abgegeben, die nachfolgend wiedergegeben wird.

I. Vorbemerkung

Die Planfeststellungsbeschlüsse des Eisenbahn-Bundesamtes enthalten detaillierte Regelungen zur Bauausführung und Bauüberwachung insbesondere auch hinsichtlich des Tunnelbaus. Dabei kommt den wasserrechtlichen Belangen ein besonderes Gewicht zu. Die DB Netz AG als Bauherrin weist im Übrigen auf die bei ihr vorhandene Sicherheitsorganisation bei Planung und Bau hin, die im Folgenden wiedergegeben wird.

Die Sicherheitsorganisation der DB ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben sowie externen und internen Richtlinien und beinhaltet die qualifizierte Auswahl von Planern und Baufirmen sowie die mehrschichtige Kontrolle sowohl der Planung als auch der Bauausführung. Das Mehraugenprinzip zur Sicherstellung der richtlinienkonformen Planung und Umsetzung der Baumaßnahmen wird damit kontinuierlich gewahrt.

Dazu kurz folgende Erläuterungen:

· Die Auswahl von Planern und Baufirmen erfolgt durch ein vor der Ausschreibung · Die Standards der Richtlinien für konstruktive Bauwerke ergeben sich u.a. aus den Festlegungen der EU und der nationalen Normeninstitute sowie den anerkannten Regeln der Technik. Für bahnspezifische Belange werden diese unter Mitwirkung von Fachexperten der Bahn und des Eisenbahn-Bundesamtes zum Teil noch spezifiziert.

· Die Planung wird nach Überprüfung vom Bauvorlageberechtigten (einem hierfür · Das Eisenbahn-Bundesamt prüft die bautechnischen Nachweise. Das Eisenbahn-Bundesamt bedient sich hierbei ggf. auch von ihm anerkannten Sachverständigen. Die Freigabe der Ausführungsunterlagen erfolgt sodann durch das Eisenbahn-Bundesamt.

· Die Überwachung der planungskonformen Ausführung obliegt der Bauüberwachung, die von einem hierfür besonders qualifizierten Mitarbeiter der Netz AG oder einem von ihr Bevollmächtigten wahrgenommen wird. Die Bauüberwachung erfolgt unabhängig von den Verantwortlichkeiten der Planungsbüros und den Baufirmen. Zudem überwacht auch das Eisenbahn-Bundesamt die Durchführung der Baumaßnahmen.

· Soweit die DB Netz AG Leistungen an Dritte beauftragt bzw. Aufgaben auf Dritte II. zu den Fragen im Einzelnen

zu 1.

In Bereichen mit relativ geringer Überdeckung (insbesondere Übergangsbereich
PFA 1.1/1.2 bzw. 1.1/1.5) sind sehr umfangreiche vermessungs- sowie bautechnische Beweissicherungsverfahren vorgesehen. So wird der Zustand sämtlicher in das Beweissicherungsverfahren eingebundenen Gebäude vor, während und nach Beendigung der Baumaßnahmen durch Fotos und Beschreibungen erfasst; zugleich werden Messpunkte gesetzt.


zu 2.

In besonders kritischen Bereichen werden zur Stabilisierung des Untergrundes sog.
Injektionskissen zwischen den Tunnelbauwerken und den darüber liegenden Gebäuden eingebracht. Soweit sich gravierende Schäden auch dadurch nicht ausschließen lassen, ist ein Abriss der fraglichen Gebäude beantragt und offene Bauweise vorgesehen. Geringfügige Setzungen und demzufolge kleinere baubedingte Schäden werden sich allerdings trotz sämtlicher Schutzvorkehrungen nicht vollumfänglich ausschließen lassen und sind entsprechend den zivilrechtlichen Schadensersatzregelungen abzugelten.

Darüber hinaus ist ein umfassendes, baubegleitendes Beweissicherungskonzept
(Monitoring) vorgesehen, mit dem mittels kontinuierlicher Messungen der Grundwasserstände die baubedingten Wirkungen überwacht werden. Insbesondere werden

· die in den Planfeststellungsunterlagen bauwerksspezifisch bzw. bauabschnittsweise festgelegten Wasserstände zur Bemessung der Auftriebssicherheit, der Grundwasserumläufigkeitsmaßnahmen sowie die Höhenlage des Grundwasserspiegelbegrenzungssystems verifiziert.

· die wasserrechtlich zugelassenen Grundwasserabsenkungen sowie das · die Auswirkungen des fertig gestellten Bauwerks auf die Grundwasserverhältnisse, insbesondere die Funktionsfähigkeit der Umläufigkeitsmaßnahmen (Aufstau, Absenkung, Wiederherstellung der ursprünglichen Verhältnisse) beobachtet.

Im Falle von Unregelmäßigkeiten sind die unter Ziffer 6 genannten Behörden zu
benachrichtigen.


zu 3.

Nach derzeitigem Planungsstand wird durch eine baugrubennahe Infiltration der
Grundwasserkörper gestützt und die Auswirkung der Grundwasserabsenkung auf
die Bereiche außerhalb der Baugrube stark reduziert. Die von Grundwasserabsenkung betroffenen Bereiche werden durch Beweissicherung und geodätische Kontrollmessungen während der Bauzeit überwacht.


zu 4.

Verformungen des Baugrundes werden durch Wahl und Gestaltung des Verbausystems weitestgehend minimiert. Schadensrelevante Auswirkungen auf den Stuttgarter
Hauptbahnhof werden aus heutiger Sicht nicht erwartet.


zu 5.

siehe Antwort zu Frage 2.


zu 6.

Grundsätzlich ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Überwachung/Aufsicht während
der Bauphase und darüber hinaus für den Vollzug der Nebenbestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss zuständig. Das Eisenbahn-Bundesamt wird aber aufgrund einer behördenübergreifenden Vereinbarung insbesondere im Bereich des Grundwasserschutzes durch das Amt für Umweltschutz bei der Landeshauptstadt
Stuttgart fachlich unterstützt.


zu 7.

Die Leistungen für die Überwachung der Tunnelbauarbeiten und für die Sicherung
der vorhandenen Bebauung gehören zu den Projektkosten für Stuttgart 21 und sind
in ausreichenden Maßen berücksichtigt worden.


zu 8. und 9.

Für Notfälle während der Bauzeit wurde insbesondere im Hinblick auf die Geologie
bzw. Hydrogeologie ein sog. „Handlungskonzept Problemszenarien“ entwickelt.
Konkrete Notfallpläne werden im Rahmen der Ausführungsplanung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Feuerwehren erstellt. Erst in diesem Zusammenhang
werden detaillierte Rettungskonzepte erarbeitet und ermittelt, ob eine „Aufrüstung“
der lokalen Feuerwehren im Hinblick auf Rettungskräfte (Anzahl, Ausbildung) und
Rettungsgerät erforderlich ist.








Dr. Wolfgang Schuster