Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/04/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7107 - 00
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
05/23/2008
Betreff
Gebührenentlastung durch neue Abfallbehälter – nicht jeder kommt in den Genuss?!
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zu den vier in der Anfrage vom 23.05.2008 enthaltenen Fragestellungen nehmen wir wie folgt Stellung:
Zu Ziffer 1:
Es trifft zu, dass der AWS in einem Maßnahmeplan zur Restrukturierung der Entsorgungslogistik auch weitere Größen von Abfallsammelbehältern (ASB), u. a. solche nach der Europäischen Norm (EN) 840 – Teil 2, mit 770 Liter Nennvolumen vorgeschlagen hat. Über diese Vorschläge wurde bislang jedoch noch nicht endgültig entschieden.
Zu Ziffer 2:
Falls die o. g. ASB eingeführt werden, ergeben sich daraus keine über die in der Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart – AfS – hinausgehenden Anforderungen an die Stellplätze. Es kommt hinzu, dass ein ASB mit 770 Liter weniger Stellfläche erfordert als z. B. drei ASB mit 240 Liter.
Zu Ziffer 3:
Wie sich aus der beigefügten Anlage ergibt, haben zahlreiche andere, mit Stuttgart vergleichbare Kommunen in Deutschland ASB mit 550 bis 770 Liter schon seit Jahrzehnten eingeführt.
Zu Ziffer 4:
Eine Aussage zu einer möglichen Gebührensenkung kann derzeit noch nicht gemacht werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein ASB mit 770 Liter Volumen eine deutlich günstigere Gebühr haben wird als drei ASB mit 240 Liter, obwohl damit 50 Liter mehr Volumen zur Verfügung stehen.