Beantwortung zur Anfrage Nr. / Stellungnahme zum Antrag Nr.
346/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/18/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 9561-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    03/21/2000
Betreff
    Gebühren und Gebührenfibel der Stadt Stuttgart
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die von der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion aufgezeigten Defizite der Erstauflage der Gebührenfibel wurden von der Verwaltung gesehen; die Fibel wird deshalb zur Zeit überarbeitet.

Bei der Gestaltung der Neuauflage werden künftig alle städtischen Ämter und Bezirksämter bzw. Bürgerservicestellen aufgeführt sein, unabhängig davon, ob in Teil I der Fibel Gebühren dieser Stellen enthalten sind oder nicht.

Da in der Regel die Beschilderung in den städtischen Ämtern sehr gut ist, wird die Angabe von Zimmernummern nicht für sinnvoll erachtet. Durch Umstrukturierungen und Aufgabenverlagerungen bzw. die Verteilung von Aufgaben auf mehrere Sachbearbeiter wären die Angaben rasch überholt. Weiterhin sieht die Verwaltung in der Aufnahme verschiedener Ermäßigungstatbestände, die dann aber wieder Ausnahmen und Ermessenspielräumen unterliegen, die Gefahr, mit der Gebührenfibel eine "Gebührenbibel" zu schaffen. Durch die Nennung von Ansprechpartnern ist nach Ansicht der Verwaltung hier den Anforderungen einer übersichtlichen Fibel in ausreichendem Maße Genüge getan.

Ihre Anregung bezüglich der Ämternennungen in den Kopfzeilen der Fibel wird aufgegriffen, ebenso wird versucht, das Stichwortverzeichnis noch ausführlicher zu gestalten.

Ihr Hinweis zu den Gebühren bei Stadtplanungs- und Baurechtsamt ist richtig. Sobald der Umorganisationsprozess “Bürger-Service Bauen” abgeschlossen ist, ergeben sich in diesem Bereich möglicherweise gravierende Veränderungen, so dass die Neuauflage der Gebührenfibel bis zum Ende der Neustrukturierung verschoben wird, um auch in diesem Bereich aktuell zu sein.

Nach der Neuerscheinung der Gebührenfibel im August 1999 wurde sie an die Bezirksämter verschickt und an den Rathauspforten ausgelegt. Es besteht und bestand jederzeit die Möglichkeit, weitere Exemplare beim Presse- und Informationsamt nachzubestellen. An dieser Vorgehensweise wird auch bei Erscheinen der Neuauflage festgehalten.

Zu den weitreichenden inhaltlichen Fragen des Antrags – insbesondere zur Höhe verschiedener Gebühren – sind umfangreiche Abstimmungen und Erhebungen innerhalb der Stadtverwaltung notwendig. Eine Antwort ist daher erst in ca. 6 Wochen möglich. Im übrigen verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort der Verwaltung in den Beratungen des Verwaltungsausschusses im Rahmen der 1. Lesung des Haushaltsplanentwurfs 2000/2001 vom 14. Februar 2000 (Niederschriftsnummer 58).






Dr. Wolfgang Schuster