Stellungnahme zum Antrag
238/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/11/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: 6122-20.32



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Pfau Ursula (CDU), Schmid Roland (CDU)
Datum
    07/19/2004
Betreff
    Stand der Projekte der Sozialen Stadt Freiberg/Mönchfeld
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Seit Beginn des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt im Jahre 1999 wurden bisher 7 große investive Projekte mit einem Gesamtvolumen von rd. 6 Mio. € realisiert bzw. bereits beschlossen.
In dem noch bis 2007 laufenden Programm stehen noch weitere investive Projekte zur Realisierung an.

Zu 1. und 2.:
Bei den noch geplanten investiven Projekten ergibt sich folgender Bearbeitungsstand:

a) Freiberg Mitte (Marktplatz Freiberg und Rückbau Kreuzungsbereich)
Im September 2000 wurde im Rahmen der Offenen Bürgerbeteiligung das Projekt “Freiberg Mitte”, welches die Umgestaltung des “Marktplatzes Freiberg” vor dem Kleinen Ladenzentrum, den Rückbau der Wallensteinstraße im Bereich der Einmündung zum Platz (Wegfall des östlichen Fahrstreifens), ein neues Parkplatzkonzept (Schaffung von zusätzlich ca. 14 Stellplätzen) und Rückbau von Verkehrsflächen im Bereich Suttnerstraße und dadurch Schaffung von zusätzlichen Bauflächen, eine barrierefreie Platzgestaltung und Ausbau der bestehenden Treppen für Sitzmöglichkeiten vorgeschlagen. Die Planungen wurden von einem Architekturbüro, basierend auf diesen Vorschlägen ausgearbeitet und mit allen Beteiligten in den Projektgruppen besprochen.

Zeitliche Verzögerungen ergaben sich u. a. aus den schwierigen verwaltungsinternen Abstimmungen zwischen den Fachämtern. Zuletzt waren noch die Kosten mit dem Tiefbauamt abzustimmen. Dies ist zwischenzeitlich (Ende August 2004) erfolgt. Ziel des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung ist es, noch im Herbst diesen Jahres eine Entscheidung zur Umgestaltung im Gemeinderat herbeizuführen.
b)

Umgestaltung Adalbert-Stifter-Straße
(zwischen Mönchfeldstraße und Max-Brod-Weg)
Die Planungen sind weitestgehend abgeschlossen, derzeit läuft die Abstimmung mit den angrenzenden Eigentümern Wallensteinstraße (GWG/LEG). Sobald dies abgeschlossen ist, kann die Kostenermittlung vom beauftragten Büro MAP abgeschlossen und den gemeinderätlichen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Umgestaltung dieses Kreuzungsbereiches ist im übrigen zwingend notwendig für die attraktive Andienung des östlichen Blocks Kaufpark Freiberg.

c) Umgestaltung Karpfenstraße (Endhaltestelle U5)
Die Planung ist fertiggestellt und wurde bereits mit Verwaltung und Bürgerbeteiligung abgestimmt. Im nächsten Schritt wird das Tiefbauamt zur Kostenschätzung beauftragt. Sobald diese vorliegt, wird die Maßnahme dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Diese Maßnahme ist zeitlich unabhängig von der Verlängerung der U5 und wird voraussichtlich Anfang 2006 realisiert werden.

d) Fun-Park
Ziel des Projektes war, dass mehr Aktions- und Spielflächen für Jugendliche geschaffen werden sollen. Dies wurde auch in verschiedenen Anträgen aus den gemeinderätlichen Gremien gefordert. Das Projekt wurde im Städtebaulichen Rahmenkonzept Freiberg/Mönchfeld konkretisiert und im Rahmen der Bürgerbeteiligung aufgegriffen. Die Ausarbeitung durch die Mobile Jugendarbeit in Kooperation mit den Jugendlichen und fachliche Ausarbeitung durch ein Architekturbüro wurde durchgeführt und öffentlich vorgestellt. Aufgrund massiver Proteste von Anwohnern wurde ein Lärmgutachten erstellt, mit dem Ergebnis, dass eine Realisierung nur mit Lärmschutzmaßnahmen möglich ist.
In zeitlicher Abstimmung mit der Verlängerung U5 nach Mönchfeld und Verlegung der Haltestelle auf Straßenniveau ist eine kurzfristige Umsetzung mit Baubeginn Frühjahr 2005 und Fertigstellung Herbst 2005 – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats – geplant.

zu 3.:
Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2007.

Zu 4.:
Alle Projekte müssen spätestens bei Aufhebung der Sanierungssatzung abgeschlossen und abgerechnet sein, um auch die Gesamtmaßnahmen abrechnen zu können.

Zu 5.:
Eine aktualisierte Kosten- und Finanzierungsübersicht wird gemäß § 149 BauGB im Herbst 2004 dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.