Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/12/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6242-02.1
Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
List Manfred (CDU), Schmid Roland (CDU), Hill Philipp (CDU)
Datum
11/21/2003
Betreff
Cannstatter Eisenbahnunterführung
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Zuständigkeit für die optische Gestaltung der Eisenbahnunterführungen im Zuge der Daimler- und Elwertstraße liegt bei der Deutschen Bahn AG.
Die Stadt wird mit der DB-AG über eine Verbesserung der derzeitigen Zustände verhandeln. Gedacht wird dabei an eine Grundreinigung und einen neuen Anstrich der Wände, des Deckengewölbes und der Portalwände. Außerdem wird die Beleuchtung der Gehwege überprüft werden.
Für das Anbringen von Werbeeinrichtungen in den beiden Unterführungen ist die Deutsche Bahn AG zuständig, da es sich um bahneigene Bauwerke handelt. Die Stadt wird bezüglich der Anbringung von Werbeeinrichtungen auf die Deutsche Bahn AG zugehen.