Stellungnahme zum Antrag
681/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/11/2001
Der Oberbürgermeister
GZ:



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    11/09/2000
Betreff
    Erweiterung der Friedhofsfläche in Hedelfingen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
- 2 -
Nach den aktuellen Planungen ist im Friedhof Hedelfingen der Bau eines Aufsehergebäudes mit Aufbahrungsräumen ("Haus des Abschieds") vorgesehen. Der Bau einer Feierhalle ist nach derzeitigem Diskussionsstand nicht erforderlich, da die Trauerfeiern größtenteils in der Alten Hedelfinger Kirche stattfinden können.

Die Möglichkeiten zur Erweiterung des Friedhofs auf dem Areal zwischen katholischer Kirche und Apotheke in Richtung Otto-Hirsch-Brücken wurden von der Verwaltung geprüft. Eine Realisierung gestaltet sich jedoch auf Grund des im Bestattungsgesetz vorgeschriebenen Mindestabstands zur Wohnbebauung und der nach FNP und Bebauungsplan festgelegten noch möglichen Wohnbebauung als schwierig.

Die genannte Fläche liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes HE 1969/43, der an dieser Stelle in Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan (FNP 2010) ein allgemeines Wohngebiet festsetzt. Die betreffenden Grundstücke sind mit einer Ausnahme in städtischem Besitz. Die Verhandlungen über den Erwerb dieses Grundstücks durch die Stadt sind weitgehend abgeschlossen.

In Zusammenarbeit mit der SWSG hat das Stadtplanungsamt die Planungen für eine Wohnbebauung an dieser Stelle schon weit vorangetrieben. Es ist vorgesehen, die Fläche zwischen katholischer Kirche und Apotheke für die Erstellung von preiswertem Wohneigentum neu zu ordnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen hat dieses Projekt am 30.06.2000 zur Aufnahme in die Liste der Projekte für 2002 – 2005 beschlossen.

Städtebaulich wäre an dieser Stelle auch eine Friedhofsnutzung denkbar. Im Antrag wird vorgeschlagen, den Standort für das geplante Friedhofsgebäude auf das Areal zwischen katholischer Kirche und Apotheke zu verlegen und den bestehenden, im hinteren Friedhofsbereich liegenden Entsorgungsplatz ebenfalls dort unterzubringen. Damit könnte auch ein ansprechender Eingangsbereich und die im Zusammenhang mit dem Neubau des Friedhofsgebäudes nachzuweisenden 10 Stellplätze dort hergestellt werden. Denkbar wäre aber auch, den bisher geplanten Standort für das Friedhofsgebäude auf dem Flurstück 1825/1 beizubehalten und auch den Entsorgungsplatz an seinem bisherigen Standort zu belassen. Je nach Planungsvariante und der Möglichkeit, die Abstandsvorschriften zu unterschreiten, könnten insgesamt ca. 80 bis 160 neue Erdbestattungsgräber ausgewiesen werden.

Für die Realisierung einer anderen Nutzung als der bisher vorgesehenen Wohnbebauung ist eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans erforderlich. Die Verwaltung wird hierzu eine Entscheidung durch den Ausschuss für Umwelt und Technik herbeiführen.






Dr. Wolfgang Schuster