Beantwortung zur Anfrage
222/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 03/09/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-09



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/15/2003
Betreff
    Aufzüge an S-Bahn- und Stadtbahn-Stationen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Sowohl die Stuttgarter Straßenbahnen AG als auch das Bahnhofsmanagement Stuttgart der DB Station&Service AG setzen sich als Betreiber von Aufzügen an Stadtbahn- bzw. S-Bahn-Stationen sehr für einen reibungslosen Betrieb ihrer An-lagen ein. Trotz aller Bemühungen lassen sich technische Störungen wie beim geschilderten Fall an der S-Bahn-Station Österfeld in Stuttgart-Vaihingen leider nicht hundertprozentig ausschließen. Zu den aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der Sicherstellung einer raschen Hilfeleistung bei solchen Vorkommnissen wird nach Befragung der SSB AG, der DB AG und der Feuerwehr wie folgt Stellung genommen:

zu Frage 1:
Was kann die Stadt tun, dass die Deutsche Bahn AG solche Missstände schleunigst behebt und – wie in diesem Falle – bei erneuten Mängeln die Ab-schaltung des Fahrstuhls erfolgt?

Bereits unmittelbar nach den Problemen mit der Aufzugsanlage an der S-Bahn-Station Österfeld hat die Deutsche Bahn AG bei einem konstruktiven Gespräch am 3. September 2003 gemeinsam mit der Branddirektion die Frage erörtert, wie sich die Hilfeleistung bei stecken gebliebenen Aufzügen grundsätzlich verbessern lässt. Dabei wurden folgende Maßnahmen vereinbart:

· Um der Feuerwehr im Bedarfsfall einen schnellen Zugang zu den Aufzugsma-schinenräumen zu verschaffen, werden alle Aufzüge der DB AG mit Schlüssel-kästen ausgerüstet, in denen sich der Zugangsschlüssel befindet. Die Schlüs-selkästen lassen sich mit dem Feuerwehrschlüssel öffnen.
· Die DB AG erstellt für die Aufzüge- und Maschinenräume Lagepläne und stellt sie der Branddirektion zur Erstellung bzw. Vervollständigung ihrer Feuerwehr-einsatzpläne zur Verfügung.
· Unabhängig von den schon vorhandenen umfangreichen Kenntnissen über die gängigen Aufzugsanlagen wird die Berufsfeuerwehr Stuttgart an den Aufzugs-anlagen der DB-AG speziell unterwiesen. Die Branddirektion hat die Rufnum-mer der 3-S-Zentrale Stuttgart der DB AG erhalten, um hierüber erforderlichen-falls eine Meldekette zur Notrufzentrale des Aufzugherstellers herstellen zu können.
· Die Berufsfeuerwehr legt alle Aufzüge still, bei denen sie zur Befreiung von Personen eingesetzt war.

zu Frage 2:
Gibt es eine gemeinsame Einsatzgruppe von Aufzugsbetreibern und der Stuttgarter Berufsfeuerwehr, die rasch bei Notfällen vor Ort sein und schnel-le Hilfe leisten kann?

Die Notrufe aus den Aufzügen der DB-AG sind bei den Notrufzentralen des Auf-zugherstellers aufgeschaltet. Es wird eine direkte Sprechverbindung aus der Auf-zugskabine in die Notrufzentrale zum Notrufkoordinator hergestellt. Eine Vorgabe, dass die Notrufe bei einer Leitstelle der Polizei, der Feuerwehr oder des Rettungs-dienstes auflaufen müssen, existiert nicht. Aufgrund des Meldebildes organisiert der Notrufkoordinator die Hilfeleistung vor Ort. Im Regelfall wird der Aufzugsmon-teur des Bereitschaftsdienstes alarmiert. Dauert die Anfahrt des Monteurs zur Ein-satzstelle nach dem Ermessen des Notrufkoordinators zu lange oder erfordert die besondere Situation im Aufzug (z.B. Personen mit Herz- oder Kreislaufbeschwer-den, Kleinstkinder usw.) ein schnelleres Eingreifen, wird die Berufsfeuerwehr alar-miert.

Die Berufsfeuerwehr Stuttgart verfügt über speziell ausgebildete Einsatzkräfte mit jahrelanger Erfahrung und hält auf den Einsatzfahrzeugen entsprechendes Werk-zeug vor, um bei Einsätzen mit in Aufzugsanlagen eingeschlossen Personen schnell Hilfe leisten zu können. Eine gemeinsame Einsatzgruppe aus Aufzugs-monteuren und Berufsfeuerwehr gibt es nicht und wird auch nicht für erforderlich erachtet.

zu Frage 3:
Falls es keine solche gemeinsame Einsatzgruppe gibt, wie will die Stadt wei-terhin dann bei solchen Notfällen vorgehen?

In allen Fällen, in denen Personen in Aufzügen eingeschlossen sind und der Not-fall entweder von der Notrufzentrale des Aufzugsherstellers, von einem im Aufzug Eingeschlossenen oder von einem auf den Notfall aufmerksam gewordenen Pas-santen bei der Einsatzzentrale der Branddirektion gemeldet wird, ist die Befreiung der eingeschlossenen Personen durch die Berufsfeuerwehr Stuttgart wie beschrie-ben sichergestellt.




zu Frage 4:
Solche Vorfälle wie in S-Vaihingen zeigen auf, wie wichtig eine zentrale Ret-tungsleitstelle ist, die rasch reagieren kann. Wie weit ist die Einigung für die Einrichtung einer solchen zentralen Rettungsleitstelle von Berufsfeuerwehr und DRK?

Die Aussagen des den Fraktionen vorliegenden Gutachtens zur Wirtschaftlich-keits- und Qualitätsvergleichsuntersuchung “Integrierte Leitstelle der Feuerwehr und des Rettungsdienstes oder getrennte Feuerwehr- und Rettungsleitstelle in einer Großstadt am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart” werden derzeit in einer mit Vertretern der Kosten- und Leistungsträger paritätisch besetzten Arbeits-gruppe des Bereichsausschusses für den Rettungsdienstbereich Stuttgart dezi-diert untersucht. Ziel ist, dem Bereichsausschuss eine Empfehlung zur Frage “In-tegrierte Leitstelle oder getrennte Feuerwehr- und Rettungsleitstellen in Stuttgart” vorzulegen. Mit dem Untersuchungsergebnis und der entsprechenden Empfehlung ist im Frühjahr 2004 zu rechnen.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass das Gutachten in seinen Kernaus-sagen die von der Verwaltung bislang schon vertretene Auffassung bestätigt hat. Daher wird sie auch weiterhin bestrebt sein, auf eine Umsetzung der gutachter-lichen Empfehlung für den Rettungsdienstbereich Stuttgart hinzuwirken.

zu Frage 5:
Werden bei Störungen in Aufzügen an Stadtbahnhaltestellen diese von SSB-Mitarbeiter/innen behoben oder muss auch hier erst gewartet werden, bis die zuständige Aufzugsfirma eintrifft?

Die Personenbefreiung bei Aufzügen, die der Zuständigkeit der SSB AG unterlie-gen, erfolgt in der Regel umgehend durch entsprechend eingewiesene Verkehrs-meister, die mit SSB-eigenen Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn zur Einsatzstelle anfahren. Sollten diese SSB-Mitarbeiter ausnahmsweise nicht in der Lage sein, die Rettung der eingeschlossenen Personen herbeizuführen, wird die Feuerwehr bzw. die Aufzugsfirma hinzugezogen.

Die schnelle Rettung wird u.a. auch dadurch gewährleistet, dass der Notruf aus einer Aufzugskabine direkt von der SSB-Leitstelle empfangen wird. Damit kann ein Sprechkontakt zu den eingeschlossenen Personen hergestellt werden, um sie über die eingeleiteten Maßnahmen und deren Fortschritt laufend zu unterrichten.

Die eigentliche Behebung der technischen Störung erfolgt durch die Mitarbeiter der Fahrtreppenzentrale am Hauptbahnhof oder, wenn erforderlich, durch den Auf-zugshersteller.

zu Frage 6:
Ist daran gedacht worden, bei den Aufzügen einen Öffnungsflügel einzu-bauen, durch den Sauerstoff gelangt oder z.B. notwendige Medikamente den Eingeschlossenen gegeben werden können?

Sowohl die Aufzugskabine als auch der Aufzugsschacht haben nach den derzeit gül-tigen Technischen Richtlinien für den Benutzer nicht erkennbare Zu- und Abluftöff-nungen, so dass ein ausreichender Luftaustausch auch bei steckengebliebenen Auf-zügen gewährleistet ist. Eine zusätzliche Öffnung für eine Medikamentengabe in den Aufzug hinein ist mit der geltenden Aufzugsrichtlinie nicht vereinbar.







Dr. Wolfgang Schuster