Beantwortung zur Anfrage
175/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/22/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7000-03



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    05/13/2002
Betreff
    US - Sonderfinanzierung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart SES
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Der Beschluss des Gemeinderats zur US-Sonderfinanzierung (Niederschrift Nr. 246/1999) für drei Stuttgarter Klärwerke wurde entsprechend umgesetzt. Über die Verwendung des Barwertvorteils hat der Gemeinderat mit der GRDrs. 555/1999 entschieden.

Die bisher gemachten Erfahrungen zum US-Leasing sind positiv. Die juristische Einschätzung der Situation auf der Grundlage der gefassten Beschlüsse hat die Verwaltung umfassend in der Anlage 1 zur GRDrs. 448/1999 dargelegt. Daran hat sich nichts geändert. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde liegt vor.

Der Hauptmietvertrag läuft ca. 65 Jahre, der Rückmietvertrag ca. 24 Jahre mit einer Beendigungsoption am Ende der Laufzeit des Rückmietvertrages hinsichtlich des Hauptmietvertrages und damit der Transaktion insgesamt.

Die weiteren Fragen werden wie folgt beantwortet:

Zu 1:
Vertragspartner ist die Chrysler Financial Company LLC.

Zu 2:
Eigentümer der Klärwerke ist die Stadt Stuttgart. Gerichtsstand der Verträge ist New York.

Zu 3:
Bei dem US-Cross-Border-Lease handelt es sich um eine bewährte Sonderfinanzierungsform. Steuerzahlungen zu optimieren ist legitim und keine Frage der Seriosität.

Zu 4:
Auf die im Klärwerksbereich durchzuführenden Investitionen und Instandhaltungen hat der abgeschlossene US-Lease keine Auswirkungen, das ist ausschließlich Angelegenheit der Stadtentwässerung Stuttgart.







Dr. Wolfgang Schuster