Stellungnahme zum Antrag
181/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 06/18/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: 5921-03



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    05/17/2004
Betreff
    Indoor-Kletteranlage - weiteres Vorgehen zu GDRs 373/2004
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Der Sportverwaltung stehen bei der AHSt. 2.5500.9880.000-0050, Baukostenzu-schüsse an Vereine, in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 jeweils Pauschalmittel in Höhe von 1,385 Mio. € zur Verfügung. Die konkrete Verteilung dieser Mittel erfolgt nach den Sportförderrichtlinien im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit (Zuschuss im Einzelfall bis zu 26.000 €) bzw. – nach Vorberatung im Sportausschuss – durch Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses (über 26.000 €).

Die Mittel für das Haushaltsjahr 2004/2005 sind durch bereits beschlossene Vorha-ben aus den Vorjahren und Beschlüssen des laufenden Doppelhaushaltes sowie durch Anträge von Vereinen für weitere geplante und vom Verwaltungsausschuss noch zu beschließende Bauvorhaben mit hoher Dringlichkeit verplant. Bei den noch zu beschließenden Vorhaben handelt es sich um folgende Bauprojekte:

· SV Hoffeld (Erweiterung der Umkleiden, Anbau Mehrzweckraum und Gerätelager)
· SV Özvatan (Erwerb des Vereinsheims vom VfL Wangen)
· TC Weissenhof (Neubau der Plätze 1 bis 6)

Für die genannten Maßnahmen sind im Haushalt 2004/2005 die dort insgesamt noch verfügbaren Mittel in Höhe von 145.000 € als Teilfinanzierung eingeplant. Die Ver-eine können die Vorhaben nur dann realisieren, wenn die Auszahlung der städti-schen Zuschüsse zeitnah zum Baufortschritt, d.h. ohne erforderliche Zwischenfinan-zierung, gewährleistet wird.


Für den geplanten Bau der Indoor-Kletteranlage der DAV Sektionen Schwaben und Stuttgart stehen insoweit im Haushalt 2004/2005 keine ausreichenden Mittel für die Gewährung des städtischen Baukostenzuschusses zur Verfügung. Überplanmäßige Ausgaben können angesichts der Finanzlage nicht bewilligt werden. Mit den Sektio-nen wurde daher bereits in der Planungsphase des Projekts vereinbart, dass das Bauvorhaben zwar in diesem Jahr (2004) dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt und begonnen werden kann, die Auszahlung des Zuschusses aber erst ab dem Jahr 2006 erfolgen wird. Für die DAV-Sektionen ist es nach eigenen Angaben möglich, eine Zwischenfinanzierung des städtischen Zuschusses zu tragen.

Wie bereits in der Sitzung des VA am 12.05.2004 mündlich erläutert, soll deshalb der Zuschuss in Höhe von 260.000 € an die DAV Sektionen Schwaben und Stuttgart als Vorbelastung auf die in den Haushaltsplanberatungen 2006/2007 zu beschließenden Pauschalmittel für Baukostenzuschüsse des Sportamts angerechnet werden.

Um den Turn- und Sportvereinen bei ihren Bauvorhaben Planungs- und Finanzie-rungssicherheit über die Höhe und den Auszahlungszeitpunkt des städtischen Zu-schusses geben zu können, wird es auch in Zukunft unerlässlich sein, bei Projekten Sachbeschlüsse zu fassen und Finanzierungszusagen über den laufenden Haushalt hinaus abzugeben. Dazu wird zukünftig jeweils im Einzelfall die Zustimmung im Rah-men des Mitzeichnungsverfahrens des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligun-gen eingeholt werden.






Dr. Wolfgang Schuster