Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 10/20/2004
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6123-00
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Dr. Eisenmann Susanne (CDU), Barg Stefan (CDU), Schmid Roland (CDU), Uhl Reinhold (CDU)
Datum
06/16/2004
Betreff
Nach wie vor dringend: Graffiti-Vandalismus eindämmen
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Anti-Graffiti-Mobil in Pforzheim – eine Initiative von Bürgerverein, Malerinnung und Polizei
1. In der Landeshauptstadt Stuttgart haben in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Initiativen und Maßnahmen dazu beigetragen, dem illegalen Graffiti wirkungsvoll zu begegnen. Dazu zählen:
- Einrichtung einer operative Koordinierungsstelle mit Graffiti-Datei beim Polizeirevier Gutenbergstraße der Landespolizeidirektion Stuttgart II (seit März 1998 – aktuell etwa 12.000 Datensätze)
- Graffiti-Sachbearbeiter bei allen Polizeirevieren
- Präventionsbeamte und Jugendsachbearbeiter der Landespolizeidirektion Stuttgart II als Referenten an den Schulen
- Erarbeitung und Veröffentlichung der Handreichung “Graffiti in der Landeshauptstadt Stuttgart” (wird noch im Oktober 2004 in einer überarbeiteten 3. Auflage von der Landespolizeidirektion Stuttgart II herausgegeben)
- Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs
- Einrichtung einer Graffiti-Hotline sowie Gründung der Arbeitsgruppe Graffiti beim Tiefbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart
- Gründung von Sicherheitsbeirätenin allen 23 Stuttgarter Stadtbezirken im Rahmen der Kommunalen Kriminalprävention
- Bemühungen der Gemeinschaftsinitiative Sicheres und Sauberes Stuttgart zur Verhinderung bzw. Eindämmung von illegalen Farbsprühereien (z.B. Initiierung einer Patenschaft für die Botnanger Sporthalle, die von den im Stadtbezirk ansässigen Maler- und Lackiererbetrieben übernommen wurde)
- Schaffung von Freiräumen und Bereitstellung von Freiflächen durch die Stadtverwaltung für die Angehörigen der Graffiti-Szene (z.B. neue “Hall of Fame” unter der König-Karls-Brücke in Bad Cannstatt)
2. Vernetzung zwischen städtischen Ämtern und anderen beteiligten Stellen
- Unterführungen, Brückenbauwerke sowie andere öffentliche Anlagen und Gebäude werden regelmäßig von städtischen Mitarbeitern (Tiefbauamt und Eigenbetrieb Abfallwirtschaft) auf Farbschmierereien kontrolliert. Festgestellte Schäden werden fotografisch gesichert und mit einem Strafantrag dem Polizeirevier Gutenbergstraße übermittelt.
- Das Tiefbauamt hat vor vier Jahren eine Graffiti-Hotline unter der Telefon-Nummer 216-7155 eingerichtet. Im Wegweiser der Stadtverwaltung Stuttgart und in regelmäßigen Presseveröffentlichungen wird auf die Hotline hingewiesen, die von den Bürgerinnen und Bürgern auch angenommen wird.
- Eingehende Sachverhalte mit strafrechtlichem Hintergrund (z.B. Sachbeschädigung) werden vom Tiefbauamt in ein Formular aufgenommen und dem Polizeirevier Gutenbergstraße übermittelt.
- Privateigentümer, die sich über die Hotline beim Tiefbauamt melden, werden bislang an die Maler- und Lackiererinnung verwiesen, da die Stadt für die Entfernung von Graffiti an privaten Gebäuden keine finanziellen Mittel zur Verfügung stellen kann. Hier stehen steuerrechtliche wie auch datenschutzrechtliche Gründe entgegen.
- Beispiel: Die im Rahmen einer Ausschreibung von der Stadtverwaltung erlangten Daten – dazu zählen auch Preisangebote – dürfen allein aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften an Dritte nicht weitergegeben werden.
- Die Stuttgarter Straßenbahnen AG und die Deutsche Bahn AG haben teilweise private Wachdienste eingesetzt. Unterirdische Stadtbahnhaltestellen werden von den Wachdiensten regelmäßig in der Zeit von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr bestreift und werden in der betriebsfreien Zeit sogar geschlossen.
3. In der Frage der Realisierung eines Anti-Graffiti-Mobils in der Landeshauptstadt Stuttgart zur kostengünstigen (nicht kostenlosen!) Entfernung von illegalen Farbschmierereien an privaten Gebäuden, konnten unter der Federführung des Fördervereins "Sicheres und Sauberes Stuttgart" e.V. die SBR (Gemeinnützige Gesellschaft für Schulung und berufliche Reintegration mbH), der Haus- und Grundbesitzerverein Stuttgart e.V., die Stuttgarter Maler- und Lackiererinnung sowie die Polizei als Kooperationspartner gewonnen werden.
Dankenswerterweise hat sich auch Herr Justizminister Dr. Goll in die Gespräche eingebracht und seine Unterstützung zugesagt. Dies vor allem im Hinblick auf den Antrag auf Bereitstellung von Fördermitteln durch die Landesstiftung Baden-Württemberg.
In einem persönlichen Gespräch mit Herrn Minister Dr. Goll, dem Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium, Herrn Marx, dem Leiter der Zentralstelle im Justizministerium, Herrn Schmalzl, dem Geschäftsführer der SBR, Herrn Kaul, sowie dem Unterzeichner wurde vereinbart, dass aller Voraussicht nach die SBR die Trägerschaft für das Projekt übernehmen wird. Daraus folgt, dass die SBR den Fördermittelantrag an die Landesstiftung stellen und den finanziellen Zuschuss (max. 20.000 Euro je Einzelprojekt) erhalten soll.
Die Gesprächsrunde hat sich auch darauf verständigt, das Angebot der kostengünstigen Beseitigung nicht nur auf einen Pilot-Stadtbezirk zu beschränken (angedacht war der Stadtbezirk S-West). Vielmehr soll jeder geschädigte Hausbesitzer in Stuttgart die Möglichkeit erhalten, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
In der Praxis soll dies wie folgt aussehen:
Der Haus- und Grundbesitzerverein fungiert als eine Art “Clearingstelle” und will dabei auch die Arbeit des Vereins transparent machen sowie für neue Mitglieder werben.
So sollen die geschädigten Eigentümer nach der Anzeigenaufnahme von den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten an den Verein verwiesen werden um von dort ein Antragsformular für die kostengünstige (nicht kostenlose!) Schadensbeseitigung zu erhalten. Nach Überprüfung der eingetragenen Daten und der Schadenshöhe, wird der Antrag an die SBR weitergegeben, die den Auftrag entweder selbst ausführt oder diesen an einen am Projekt teilnehmenden Malerbetrieb weiterleitet. Eine hierfür notwendige Liste aller teilnehmenden Malerbetriebe müsste die Innung zur Verfügung stellen.
Erste informelle Gespräche mit Vertretern der Stuttgarter Maler- und Lackiererinnung hatten schon vor Wochen deutlich gemacht, dass die einzelnen Betriebe mit dem Modell “Spendenquittung anstelle Barzahlung” nur sehr schwer oder gar nicht für das Projekt zu gewinnen sind. In einem ersten Aufruf der Innung an ihre Mitglieder, hatten sich lediglich zwei Betriebe erkundigt ohne sich als Partner anzubieten.
Es erscheint demnach realistischer zu sein, wenn sich die geschädigten Eigentümer mit einem Pauschalbetrag (angedacht sind 150,00 Euro) an der Beseitigung der Farbschmierereien bzw. an den Reinigungsarbeiten beteiligen.
Für den Fall, dass ein Malerbetrieb die Differenz zu den tatsächlich entstandenen Material- und Personalkosten mit einer Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ausgeglichen haben möchte, wird diese voraussichtlich vom Förderverein "Sicheres und Sauberes Stuttgart" e.V. ausgestellt. Hierzu sind jedoch noch Gespräche mit dem Finanzamt-Körperschaften erforderlich.