Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/29/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: 1202-02.01
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
01/25/2008
Betreff
Quo vadis ZOB, Teil II
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
1. Stuttgart soll auch weiterhin als Reiseziel für Fernbusse erreichbar sein. Die Einrichtung eines FOB sollte aus mehreren Gründen zentralisiert sein:
- Ein zentrales Konzept ermöglicht die Flexibilität im Betriebsablauf, z.B. bei erforderlichen Umstiegen zwischen den Bussen
- Für die Orientierung der Nutzer ist die Festlegung eines definierten Standorts wichtig
- Die für einen FOB erforderliche Infrastruktur muss nur an einer Stelle vorgehalten werden
- Die An- und Abfahrt der Busse ist eindeutig regelbar.
2. Folgende Gründe sprechen gegen dezentrale Standorte:
- Die Busbahnhöfe müssten alle mit der erforderlichen Infrastruktur ausgestattet werden (Toiletten, Warteraum, Ticketverkauf usw.), für durchschnittlich 4 Busse/Stunde
- Die Auffindbarkeit bezüglich der Ankunft/Abfahrt wird für die Fahrgäste schwierig
- Als Ersatz für den ZOB müssten in vier Stadtbezirken geeignete Standorte gefunden werden, die bis zum November 2010 zur Verfügung stehen müssen.
3. Auf die Beantwortung von Antrag 345/2007, Ziffer 1 wird verwiesen.
4. Für den Standort Vaihingen sprechen folgende Gründe:
- Auf der Fläche kann bis zum November 2010 ein FOB eingerichtet werden
- Die Fläche ist ausreichend groß
- Die Anbindung an das überregionale Straßennetz erfolgt auf kurzem Wege
- Die ÖPNV-Anbindung ist optimal
- Der FOB kann städtebaulich gut in das Umfeld eingepasst werden und befindet sich in einem Gewerbegebiet
- Der Busverkehr kann durch ein angepasstes Verkehrskonzept ohne Beeinträchtigung des Vaihinger Ortszentrums abgewickelt werden
- Möglichkeiten für abzustellende Busse und den ruhenden PKW-Verkehr können im Umfeld des FOB geschaffen werden.
Gegen den Standort sprechen folgende Gründe:
- Der FOB befindet sich nicht in zentraler Innenstadtlage
- An ca. 8 Spitzentagen/Jahr kann eine zusätzliche erkennbare Mehrbelastung im Straßennetz auftreten.
Kosten können erst genannt werden, wenn ein Betreiberkonzept vorliegt.
5. Flächen für einen FOB im Bereich des Standorts Flughafen/Messe stehen in akzeptabler Entfernung zu den Haltestellen des ÖPNV nicht zur Verfügung. Darüber hinaus weist die ÖPNV-Anbindung des Flughafens eine deutlich geringere Bedienungs-Frequenz auf als andere Standorte.
Nach Rücksprache mit dem Verantwortlichen des Flughafens kann man sich dort für einen FOB nur einen Standort im Randbereich der Messe vorstellen, z. B. auf Plieninger Gemarkung auf Flächen, die nördlich der A8 und der Bahntrasse von der L1192 neu eingeschlossen sind.