Stellungnahme zum Antrag
23/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/29/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: 1202-02.01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    01/25/2008
Betreff
    Quo vadis ZOB, Teil II
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Stuttgart soll auch weiterhin als Reiseziel für Fernbusse erreichbar sein. Die Einrichtung eines FOB sollte aus mehreren Gründen zentralisiert sein:

2. Folgende Gründe sprechen gegen dezentrale Standorte:

3. Auf die Beantwortung von Antrag 345/2007, Ziffer 1 wird verwiesen.

4. Für den Standort Vaihingen sprechen folgende Gründe:

- Auf der Fläche kann bis zum November 2010 ein FOB eingerichtet werden
- Die Fläche ist ausreichend groß
- Die Anbindung an das überregionale Straßennetz erfolgt auf kurzem Wege
- Die ÖPNV-Anbindung ist optimal
Gegen den Standort sprechen folgende Gründe:

- Der FOB befindet sich nicht in zentraler Innenstadtlage
Kosten können erst genannt werden, wenn ein Betreiberkonzept vorliegt.

5. Flächen für einen FOB im Bereich des Standorts Flughafen/Messe stehen in akzeptabler Entfernung zu den Haltestellen des ÖPNV nicht zur Verfügung. Darüber hinaus weist die ÖPNV-Anbindung des Flughafens eine deutlich geringere Bedienungs-Frequenz auf als andere Standorte.

Nach Rücksprache mit dem Verantwortlichen des Flughafens kann man sich dort für einen FOB nur einen Standort im Randbereich der Messe vorstellen, z. B. auf Plieninger Gemarkung auf Flächen, die nördlich der A8 und der Bahntrasse von der L1192 neu eingeschlossen sind.






Dr. Wolfgang Schuster