Stellungnahme zum Antrag
382/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/22/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6212 - 12.4



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (CDU), Hill Philipp (CDU), Dr. Werwigk Matthias (FDP), Kauderer Robert (Freie Wähler)
Datum
    11/23/2006
Betreff
    GFVG Maßnahmenliste - Berger Tunnel
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Der Gemeinderat hat am 26. Januar 1999 den Grundsatzbeschluss zum Ausbau der B10 gefasst. Der Ausbau besteht aus dem Pragsatteltunnel, dem Ausbau der Heilbronner Straße, dem Neubau des Rosensteintunnels und einer Verbesserung der Verbindung zwischen der B10/B 14 aus Richtung Esslingen in Richtung B14/Innen-stadt am Verkehrsknoten Schwanenplatz.
In einem umfangreichen Planungsprozess, unterstützt durch den Unterausschuss „Rosensteintunnel“ des Ausschusses für Umwelt und Technik, konnte auch für die B10/B14-Verbindung am Leuze eine Lösung gefunden werden, die sowohl den städtebaulichen und als auch den verkehrlichen Belangen gerecht wird.

Zur Zeit laufen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Rosenstein/ Neckarknie/ Schönestraße die Planungen für die Gesamtmaßnahme. Der Auslegungsbeschluss ist für Herbst 2007 vorgesehen. Die für den Bebauungsplan erforderlichen Gutachten werden zur Zeit erstellt bzw. werden Anfang des Jahres 2007 vergeben. Dazu gehören die Fachgutachten, die für den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt werden müssen. Der Satzungsbeschluss ist für das Jahr 2008 vorgesehen.

Die Planungen für den Rosensteintunnel und die B10/B14 Verbindung am Leuze werden intensiv vorangetrieben, so dass bis Ende 2007/Anfang 2008 die Entwurfs- und Genehmigungsplanung beider Maßnahmen abgeschlossen werden kann.
Auf der Grundlage der oben beschriebenen Lösung für die B10/B14 Verbindung am Leuze werden die Planungsleistungen nach Abschluss des laufenden VOF-Verfahrens Anfang 2007 vergeben.










Für die Fortführung der Fachplanung für den B10 – Rosensteintunnel und die neue B10/B14 Verbindung hat der Verwaltungsausschuss am 17.05.2006 (GRDrs. 113/2006) im Doppelhaushalt 2006/2007 Finanzmittel in Höhe von 3,6 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Im April 2000 wurde mit dem Land ein Katalog der zukünftig zu fördernden Projekte abgestimmt und die Höhe der Zuschüsse für alle Maßnamen der Landeshauptstadt Stuttgart insgesamt geregelt. Auch die Fortschreibung des Programms vom März 2003 sieht die Förderung der beiden genannten Maßnahmen vor. Die Programmanmeldung für das Projekt B10 – Rosensteintunnel und B10/B14 Verbindung am Leuze wird Anfang 2007 eingereicht. Vorgespräche mit dem Land wurden bereits geführt. Die Einreichung des Zuschussantrags beider Teilprojekte für die Finanzhilfen nach dem GVFG ist im Frühjahr 2008 vorgesehen.
Mit der Baumaßnahme könnte nach der Bewilligung des Zuschussantrages und dem Vorliegen des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Mitte 2009 begonnen werden.









Dr. Wolfgang Schuster