Stellungnahme zum Antrag
360/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/14/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0032-02



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    10/10/2002
Betreff
    Thema verfehlt: Irrtum in der Stellungnahme zum Antrag Nr.181/2002 zum Thema Gedenktafel für aus Stuttgart zur Fremdarbeit ins Ausland Verschleppter
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Es kann nicht die Aufgabe einer Kommune sein, erlittenes oder verübtes Unrecht im Detail aufzuarbeiten oder gar gegeneinander aufzurechnen. Insoweit stehe ich zu meiner Stellungnahme vom 17. September 2002 zum Antrag Nr. 181/2002, in der ich darauf hingewiesen habe, dass es in Stuttgart bereits seit Jahren und Jahrzehnten zahlreiche und einer breiten Öffentlichkeit bekannte Gedenkstätten gibt, die an die während der NS-Zeit verübte Gewalt gegen Menschen erinnern. Es ist für mich selbstverständlich, dass auch die Deutschen, denen während der NS-Zeit oder in unmittelbarer Folge davon Unrecht angetan wurde, unter diese Opfer zu rechnen sind.




Dr. Wolfgang Schuster