Beantwortung zur Anfrage
710/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/13/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8012-06.0



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER)
Datum
    11/21/2000
Betreff
    SWSG - Mietverträge
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

1. Die Vorgehensweise der SWSG in Bezug auf Bagatellschäden, Betriebskosten sowie Schönheitsreparaturen ebenso wie der Kostentragung für die Entkalkung der Warmwassergeräte entspricht den abgeschlossenen Mietverträgen und dem geltenden Recht. Die Mietverträge werden der jeweiligen Entwicklung der Sachverhalte und Änderung der Rechtsprechung unter Beachtung der obigen Regeln angepaßt.

2. Bei der Neubeschaffung von Herden haben die Mieter, sofern der Herd noch Vertragsbestandteil ist, die Wahl auf Gestellung eines neuen Herdes durch die SWSG oder einen entsprechenden Kostenbeitrag. Im allgemeinen bevorzugen die Mieter die Anschaffung eines Herdes nach eigener Wahl unter einmaliger Bezuschussung durch die SWSG.

3. Die “Gelben Säcke” wurden durch die private Abfallwirtschaft im Wege des Dualen Systems (Grüner Punkt) im ganzen Stadtgebiet von Stuttgart eingeführt, also nicht nur bei den Grundstücken der SWSG.

4. Die Frage der konzertierten Aktion wird im gleichzeitig gestellten Antrag DER REPUBLIKANER






Dr. Wolfgang Schuster