Stellungnahme zum Antrag

287/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 12/11/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3761-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    08/08/2002
Betreff
    Zustand der Lusthausruine im Schloßgarten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Anlagen:
Text des Antrags




Die im Zwischenbescheid vom 20. September 2002 noch fehlende Stellungnahme des Staatlichen Vermögens- und Hochbauamtes liegt inzwischen vor und lautet:

Im März 2002 wurde das Büro für Baukonstruktion Prof. Dr. Ing. F. Wenzel und Partner aus Karlsruhe beauftragt, ein Gutachten über den Zustand der Ruine zu erstellen.
Das Büro macht Aussagen zu folgenden Punkten:

- Eingrenzen der Tragfähigkeit vorhandener Konstruktionen durch Nachrechnen

- Ergründen der Mängel und Schäden und deren Ursachen (auch mineralische Untersuchungen)

- Vorüberlegungen zur statisch-konstruktiven Sicherung des Baugefüges und zu
bauphysikalischen Verbesserungen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Zugänglichkeit


- Koordination der Untersuchungs- und Abstimmungsergebnisse unter den fachlich Beteiligten

- Dokumentation und Berichterstattung über die Ergebnisse der Untersuchungen vor Ort,
Nachweise und Überlegungen in Form eines Gutachtens


Bei den ersten Untersuchungen vor Ort wurde vom Büro festgestellt, dass die Notabstützung der Ruine zum Großteil zerstört ist und erneuert werden muss.
Das Büro hat eine Planunterlage zur Erneuerung der Notsicherung erstellt, vor Ort wurden die erforderlichen Maßnahmen mit dem Staatlichen Vermögens- und Hochbaumt und den ausführenden Firmen besprochen. Derzeit werden die genauen Kosten der Maßnahme ermittelt.

Das Büro kann somit auch den Zustand der Gebäudeteile, die hinter der Holzkonstruktion liegen, erfassen.

Die Durchführung der Maßnahme “Erneuerung Notabstützung” soll demnächst in Zusammenarbeit mit dem Büro Wenzel erfolgen.

Erst nach Fertigstellung des Gutachtens kann über die weitere Vorhergehensweise entschieden werden.





Dr. Wolfgang Schuster