Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/01/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-01
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
12/16/2004
Betreff
Luftreinhaltung
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Für die Erstellung des Luftreinhalteplans Stuttgart und ggf. auch eines Aktionsplanes ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes “die zuständige Behörde” das Regierungspräsidium Stuttgart. Der Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderats hat zudem in seiner Sitzung vom 30. November 2004 die Bildung des Unterausschusses “Luftreinhaltung” beschlossen, in dem sämtliche Gemeinderats-Fraktionen vertreten sind. Insoweit werden die Rahmenbedingungen vorgegeben. Die Angelegenheit gleichzeitig zur Chefsache zu machen, bedarf es daher nicht.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen des Gesetzes.