Stellungnahme zum Antrag
379/2004

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 02/01/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1515-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    12/16/2004
Betreff
    Luftreinhaltung
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:



Für die Erstellung des Luftreinhalteplans Stuttgart und ggf. auch eines Aktionsplanes ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes “die zuständige Behörde” das Regierungspräsidium Stuttgart. Der Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderats hat zudem in seiner Sitzung vom 30. November 2004 die Bildung des Unterausschusses “Luftreinhaltung” beschlossen, in dem sämtliche Gemeinderats-Fraktionen vertreten sind. Insoweit werden die Rahmenbedingungen vorgegeben. Die Angelegenheit gleichzeitig zur Chefsache zu machen, bedarf es daher nicht.

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen des Gesetzes.








Dr. Wolfgang Schuster