Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/06/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 6217-02
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Pfau Ursula (CDU), Schmid Roland (CDU), Vetter Helga (CDU), Zaiß Manfred (CDU)
Datum
02/21/2002
Betreff
Bürokratieabbau beim Aufstellen von Verkehrsschilder und Pfosten
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Die Beantwortung der Anfrage hat sich deswegen verzögert, weil parallel Strukturuntersuchungen beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft durchgeführt wurden, die Einfluss auf die Zuordnung der Werkstattbereiche haben.
Derzeit stellt sich die Aufgabengliederung wie folgt dar:
Das Amt für öffentliche Ordnung legt die verkehrsbehördlichen Massnahmen bezüglich des Strassenverkehrs fest. Im Kontext sind hier z.B. Anordnungen und Genehmigungen zu nennen.
Das Tiefbauamt ist u.a. für Erhebungen, Planungen, Signalisierungen, Verkehrszeichenpläne sowie für Tiefbauarbeiten, deren Vergabe, Koordination und Überwachung zuständig.
Der Eigenbetrieb AWS übernimmt die auszuführenden Arbeiten bezüglich Verkehrszeichen und -einrichtungen vor Ort. Dies beinhaltet die Beschaffung, Anbringung und Entfernung, Wartung, Kontrolle, Reinigung und Umstellung entsprechender Einrichtungen im Verkehrsraum (“Verkehrsorientierung”).
Insgesamt hat sich die bisherige Struktur bewährt, wobei die beteiligten Ämter bemüht sind, durch weitere Verbesserung der Koordinierung eine rasche Abwicklung der Maßnahmen sicherzustellen.
Die Option einer künftigen Bündelung dieser Aufgaben zur Vereinfachung der Zuständigkeitsstrukturen stellt sich im Zusammenhang mit einer anderen Nutzung des Standorts der Zentrale des AWS in der Heinrich-Baumann-Straße. Wenn dann z.B. im Werkstattbereich eine ZusammenarbeitAWS mit SSB zustande kommt, könnte eine Verlagerung der Verkehrsorientierung vom AWS zum Amt 66 sinnvoll sein. Eine vorherige Ausgliederung des Aufgabenbereichs “Verkehrsorientierung” aus dem AWS ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll.