Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
139/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 05/30/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1200-01



Beantwortung und Stellungnahme zu Anfrage und Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    04/25/2005
Betreff
    Sicheres u. Sauberes Stuttgart: Anpassung der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung: Einschreiten gegen gewerbsm. organisierte Bettelbanden in Fußgängerzonen und Unterführungen sowie Verschärfung bestehender Tatbestände im Hinblick auf die Fußball WM 2006
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg stellt “stilles Betteln” keine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dar. Das generelle Verbot des Bettelns ist deshalb nicht mehr zulässig.

Gegen Ordnungsstörungen durch Bettler (aggressives Betteln, “Demutsbetteln” usw.) wird auf der Grundlage des allgemeinen Polizeirechts durch Verbote, Platzverweise und lagebezogene Kontrollen vorgegangen.

Zu 2:

Die einschlägigen Fußgängerzonen werden vom Städtischen Vollzugsdienst in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Stuttgart überwacht.

Der Bußgeldrahmen für Bußgelder aus dem Bereich des Abfallrechts ist durch einen Bußgeldkatalog des Landes Baden-Württemberg festgelegt und entzieht sich deshalb der Änderung durch die Stadtverwaltung. Die Bußgelder für öffentliches Urinieren werden in Abhängigkeit vom Einzelfall festgelegt.




Dr. Wolfgang Schuster