Beantwortung zur Anfrage
188/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 08/23/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0850-06



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    06/09/2006
Betreff
    Knebelung von Berichterstattern durch externe Konzertveranstalter in städtischen Hallen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Eine von den Managements der verschiedenen Künstler weltweit praktizierte Regelung ist, dass Bilder bei den jeweiligen Konzerten ausschließlich mit Genehmigung oder in Absprache mit dem Management des Künstlers gemacht und verwendet werden dürfen. Regelungen betreffend der Presseberichterstattung und der Verwendung von Bildmaterial von Konzerten sind grundsätzlich in den Verträgen zwischen den Künstlern (bzw. deren Agenturen oder Managern) und den jeweiligen Konzertagenturen geregelt. Konzertveranstalter, die sich nicht auf entsprechende Vereinbarungen einlassen, laufen Gefahr, keine Konzerte dieser Künstler mehr durchführen zu können.

Als Gegenreaktion haben bereits namhafte Zeitungen die Berichterstattung über Tourneen eingestellt, so aktuell im Falle von Robbie Williams.

Beim im Antrag angesprochenen Konzert hatte der Konzertveranstalter im Vorfeld vertragliche Vereinbarungen zwischen der Band und den akkreditierten Journalisten getroffen, in der auch die Verwendung der Bilder genau geregelt ist. Die Vereinbarung sah vor, dass lediglich bei den ersten drei Liedern Bilder gemacht werden dürfen und diese auch nur von bestimmten Stellen aus. Danach musste der Konzertveranstalter dafür sorgen, dass die Fotografen diese Stellen wieder verlassen.


In diesem Spannungsfeld zwischen dem Urheber- und Persönlichkeitsrecht des Künstlers und dem Recht auf freie Berichterstattung durch die Presse haben die Betreiber der Veranstaltungsstätten (KKL Liederhalle, Cannstatter Wasen usw.)
– und somit auch die Landeshauptstadt – nur geringe Einflussmöglichkeiten. Die Veranstaltungsstätten schließen mit den Künstlern keine direkten Verträge, sondern mit der entsprechenden Konzertagentur einen Mietvertrag ab. In diesen Mietverträgen gibt es keine Regelungen zum Thema „Presseberichterstattung“. Sollte der Betreiber diesbezügliche Vereinbarungen verlangen, die den bestehenden Verträgen zwischen Künstler und Konzertveranstalter zuwiderlaufen, ist damit zu rechnen, dass das Konzert wo anders stattfindet.

In welchem Rahmen und ggf. unter welchen Einschränkungen Künstler und Presse ihre jeweiligen Rechte wahrnehmen können, muss zwischen den Betroffenen, ggf. auf gerichtlichem Wege, geklärt werden. Die Landeshauptstadt und die Betreiber von Veranstaltungsstätten müssen sich bei der Aquirierung von Konzerten letztlich von ihren eigenen Interessen leiten lassen, auch wenn das Verhalten der Agenturen und Künstler aus der Sicht der Zeitungsleser und der Presse kritisierenswert sein mag.





Dr. Wolfgang Schuster