Stellungnahme zum Antrag
27/2002

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/29/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: T 8220-06.6



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/07/2002
Betreff
    Abschaffung der Sperrzeiten bei Seniorenkarten
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Die Verwaltung hat den Antrag der Freien Wähler-Gemeinderatsfraktion zum Anlaß genommen, nochmals die Abschaffung der Sperrzeiten bei den Seniorenkarten zu prüfen.

Zwischenzeitlich liegt die mit der SSB abgestimmte Stellungnahme des VVS zum Antrag vor:

Die Seniorenkarten des VVS gibt es für 3 beliebige, aneinandergrenzende Zonen zum Preis von 32,50 €/Monat sowie für das gesamte Netz zum Preis von 48,50 €. Berechtigte sind Personen ab 63 Jahren gegen Altersnachweis, Personen ab 60 Jahren gegen Vorlage einer Bescheinigung über Altersruhegeld oder Ruhegehalt, seit 1. Januar 2000 auch nichterwerbstätige Personen (z. B. Hausfrauen) gegen Abgabe einer schriftlichen Erklärung. Die Ermäßigung gegenüber dem allgemeinen Zeitkartentarif beträgt 54,9% (3 Zonen) bzw. 66,3 % (Netz). Allerdings gilt eine Sperrzeit (Mo - Fr von 6:00 Uhr bis 8:30 Uhr). Nachdem die Problematik "Hausfrauen ab 60 ohne Rentenbescheid" seit 1. Januar 2000 gelöst ist, wird die derzeitige Regelung lediglich noch wegen der Sperrzeit kritisiert.

Für eine rabattierte Zeitkarte für Senioren ohne Sperrzeit spricht die Tatsache, dass Senioren deutlich weniger Fahrten als Berufstätige unternehmen (35 zu 45 Fahrten/Monat laut SOCIALDATA) und nur sehr wenige Fahrten in der Sperrzeit stattfinden. Allerdings sind nur 1,1 % der Seniorenkartennutzer heute an einem durchschnittlichen Werktag zwischen 6:00 Uhr und 8:30 Uhr in VVS-Verkehrsmitteln unterwegs (Untersuchung targetgroup 1998). Nur in diesen Ausnahmefällen ist das Lösen eines zusätzlichen Fahrscheins erforderlich. Der bloße Wegfall der Sperrzeit würde bei den 63- und 64-jährigen Berufstätigen wegen der hohen Ermäßigungen gegenüber den allgemeinen Zeitkarten zu nicht vertretbaren Einnahmeausfällen führen. Diskutiert wurde deshalb auch, die Sperrzeit aufzugeben und zugleich die Altersgrenze generell auf 65 Jahre heraufzusetzen, um zu verhindern, dass Berufstätige im Alter von 63 und 64 Jahren mit einer stark rabattierten Fahrkarte fahren. Der Wegfall der morgendlichen Sperrzeit brächte dann eine weitere Vereinfachung des Angebots.

Gegen den Wegfall der Sperrzeit spricht vor allem, dass es diese als wesentliche Begründung für eine Rabattierung dann nicht mehr geben würde. Außerdem gibt es trotz Sperrzeit eine hohe Kundenzufriedenheit bei Seniorenkarten-Besitzern (71,8% sehr zufrieden und 22,7 % eher zufrieden). Der Tarifausschuss des VVS-Aufsichtsrats hat sich deshalb bislang für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Konditionen ausgesprochen.







Dr. Wolfgang Schuster