Stellungnahme zum Antrag
426/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/16/2002
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 1001-04



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/12/2001
Betreff
    Die Verwandlung des "Aschenputtel" Bürgerbüro Stuttgart Mitte
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Vor dem Hintergrund der Einführung des Bürgerservice Stuttgart und der damit verknüpften Erweiterung des Dienstleistungsangebots in den Bürgerbüros ist auch beim Amt für öffentliche Ordnung vorgesehen, den bisherigen Eingangsbereich im Dienstgebäude Eberhardstraße 39 zu optimieren und an die veränderten Erfordernisse einer bürgerfreundlichen Verwaltung anzupassen. In diesem Zusammenhang wird beabsichtigt, im rückwärtigen Bereich der Eingangshalle einen zusätzlichen Informationsschalter (Bürger-Info) mit 4 Arbeitsplätzen einzurichten. Aufgabe des Informationsschalters soll es im wesentlichen sein, für die publikumsintensiven Dienststellen der Gebäude Eberhardstraße 35-37 und 39 Kurzkontakte (Kurzinformationen, Entgegennahme von Anträgen, Ausgabe von Ausweispapieren und Reisedokumenten, Ausgabe von Antragsformularen etc.) bürgerfreundlich und ohne größere Wartezeiten für das Publikum abzuwickeln.
Für das Projekt, das in die Jahresplanung 2002/2003 des Amtes aufgenommen worden ist, hat die Hochbauverwaltung bereits einen Planungsvorschlag mit Kostenschätzung erarbeitet. Der finanzielle Aufwand für die Realisierung der Maßnahme beläuft sich danach auf rd. 292.000 EUR und wurde vom Amt für Liegenschaften und Wohnen als gebäudeverwaltendem Amt zum Haushaltsplan 2002/2003 angemeldet. Die benötigten Mittel konnten allerdings im Etat nicht bereitgestellt werden.

Zu dem Vorschlag, den Innenhof des Dienstgebäudes Eberhardstraße 39 zum Zwecke einer Vergrößerung des Servicebereiches zu überdachen, sind beim Amt für öffentliche Ordnung ebenfalls bereits erste Überlegungen angestellt worden. Auch diese Maßnahme hat deshalb in die Jahresplanung 2002/2003 (Ziffer V.1) Eingang gefunden, und zwar als Alternative zur Umgestaltung des Eingangsbereichs im Gebäude Eberhardstraße 39. Die zur Überdachung vorgesehene Fläche ist allerdings zum Teil öffentlich gewidmet und befindet sich zum anderen im gemeinschaftlichen Eigentum der Gebäudeeigner Eberhardstraße 39. Eine Zustimmung zur Überdachung des Innenhofes ist von den Teileigentümern nicht zu erwarten. Darüber hinaus stehen die für eine Realisierung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel im Etat 2002/2003 ebenfalls nicht zur Verfügung.





Dr. Wolfgang Schuster