Stellungnahme zum Antrag
478/2000
Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart,
11/24/2000
Der Oberbürgermeister
GZ:
OB 5260-06
Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
Gröger Marita (SPD), Dr. Kienzle Michael (Bündnis 90/Die Grünen)
Datum
07/06/2000
Betreff
Schönestraße in Bad Cannstatt
Zu- und Ausfahrtsituation für das Krankenhaus vom Roten Kreuz
Anlagen
Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:
Zwischen den beteiligten Fachämtern (Amt für öffentliche Ordnung, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt) besteht Einvernehmen, in der Schönestraße im Abschnitt zwischen der Eisenbahnstraße und der Rosensteinbrücke/Badstraße den vom Gemeinderat (UTA-Sitzung am 28.03.2000 zur GRDs 77/2000) beschlossenen Plan einschließlich einer Signalregelung im Bereich der Zu-/Ausfahrt des Rot-Kreuz-Krankenhauses umzusetzen, der künftig eine dreispurige Verkehrsführung mit einem Fahrstreifen + Parkstreifen entlang der Bebauung in Richtung Rosensteinbrücke/Badstraße und zwei Fahrstreifen in Richtung Mercedesstraße vorsieht. Insbesondere hinsichtlich der Signalisierung der Zu-/ Ausfahrt des Rot-Kreuz-Krankenhauses wurde der Plan vom Stadtplanungsamt inzwischen weiter ausgearbeitet und mit der Verwaltung des Krankenhauses abgestimmt. Die überarbeitete Planung wurde am 11.Oktober 2000 im Bezirksbeirat Bad Cannstatt vorgestellt, der dieser Planung zugestimmt hat. Das Tiefbauamt fertigt auf der Grundlage der Planung des Stadtplanungsamts einen Plan zur Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Amts für öffentliche Ordnung. Zur Umsetzung der Planung sind wegen der Auswirkungen auf die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Rosensteinbrücke Süd, mit der dortigen Bevorrechtigung der Stadtbahn, umfangreiche Abstimmungen erforderlich. Es ist vorgesehen, die Umgestaltung der Schönestraße bis zum Mai nächsten Jahres abzuschließen.
Dass in den letzten 5 Jahren nichts unternommen wurde, trifft nicht zu. Richtig ist vielmehr, dass bereits im August 1997 am Fahrbahnrand und im Januar 1998 zusätzlich über der Fahrbahn im Vorgriff auf eine spätere Signalisierung zunächst versuchsweise eine Hinweisbeschilderung angeordnet und ausgeführt wurde, die die Fahrzeuglenker bei Staubildung in der Schönestraße in Richtung Rosensteinbrücke/Badstraße veranlassen sollte, die Zu-/Ausfahrt des Rot-Kreuz-Krankenhauses freizuhalten. Beide Maßnahmen erfolgten nach Abstimmung mit der Verwaltung des Rot-Kreuz-Krankenhauses. Unabhängig davon sind dem Amt für öffentliche Ordnung aus der Statistik der Landespolizeidirektion Stuttgart II keine Unfälle bekannt. Eine außergewöhnliche Gefahrenlage besteht dort nach Aussage der Polizei nicht.
Ein LKW-Nachtfahrverbot (22 – 6 h) aus Lärmschutzgründen in der Schönestraße zwischen der Rosensteinbrücke/Badstraße und der König-Karl-Straße/Mercedesstraße setzt die Zustimmung des Regierungspräsidiums Stuttgart voraus. Dazu ist der konkrete Nachweis zu führen, dass durch die Herausnahme des LKW-Verkehrs aus der o.g. Verbindung eine Reduzierung des Lärmbeurteilungspegels um mindestens 3 dB(A) eintritt. Das Tiefbauamt hat dazu in der Schönestraße eine Nachtzählung (außerhalb der Schulferien) durchgeführt. Abhängig vom Ergebnis einer auf der Zählung basierenden Lärmberechnung erfolgt eine Vorlage durch das Amt für öffentliche Ordnung an das Regierungspräsidium Stuttgart. Bei positivem Ausgang der Untersuchungen wird die LKW-Streckenführung festgelegt und ein Zielkonzept zur Modifizierung der wegweisenden Beschilderung ausgearbeitet und zu gegebener Zeit angeordnet.
Dr. Wolfgang Schuster