Stellungnahme zum Antrag
617/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/30/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 4222-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Föll Michael (CDU), Schmid Roland (CDU), Unold Ilse (CDU) , CDU-Gemeinderatsfraktion
Datum
    09/28/2000
Betreff
    Begegnung der Generationen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1.: Öffnung der Begegnungsstätten für Alt und Jung

Die mit den Trägern der Begegnungsstätten in Stuttgart abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen – Laufzeit: 01.01.2001 bis 31.12.2002 – enthalten im Leistungskatalog die Leistung “generationenübergreifende Angebote”. Sofern sich diese Angebote noch in der Entwicklung befinden und deshalb nicht vom Berichtswesen erfasst werden können, wurde diese Teilleistung in die Zielvereinbarung aufgenommen.

Im Projekt “Weiterentwicklung von Begegnungsstätten in Stuttgart”, dessen Auftaktveranstaltung im Dezember 2000 stattfand, sind auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen des Gemeinderates eingebunden. In diesem Projekt stellt die Thematik “Begegnung der Generationen” ein wichtiges Modul dar.

Im Blick auf die Weiterentwicklung der Mütter-/Familienzentren werden von der Jugendhilfeplanung die Strukturmerkmale der Begegnungsstättenförderung weitgehend übernommen, so dass für generationenübergreifende Arbeit keine besonderen Fördergrundsätze geschaffen werden müssen (vgl. GRDrs 1000/2000, Punkt 2).

Ein praktisches Erprobungsfeld für generationenübergreifende Arbeit wird sich in den beiden Mehrgenerationenzentren ergeben, die im Jahr 2001 bezogen werden.

Da im Frühjahr 2001 voraussichtlich noch über keines der Felder generationenübergreifender Arbeit berichtsfähiges Material vorliegen wird, erscheint es sinnvoll, im Bericht über die Leistungsvereinbarungen mit Begegnungsstätten sowie in der Rahmenkonzeption zu Stadtteil- und Nachbarschaftstreff für Jung und Alt die Thematik jeweils als Teilaspekt zu behandeln.


Zu 2.: Mehrgenerationenangebote im Programm "Preiswertes Wohneigentum für junge Familien"
  1. Bereits in der Vergangenheit konnten junge oder kinderreiche Familien einen weiteren Angehörigen (Vater oder Mutter) in die geförderte Wohnung aufnehmen. Diese Familien haben sich im Rahmen des Angebotes ein Haus mit einer größeren Wohnfläche ausgesucht. Ansonsten haben sich dadurch sowohl bei der städtischen Grundstücksverbilligung als auch bei der Förderung durch die L-Bank keine Änderungen ergeben. Diese Möglichkeit soll auch in Zukunft erhalten bleiben.
  2. Für den Fall, dass ein Elternpaar aufgenommen werden soll, ist eine zweite Wohnung mit mindestens zwei Zimmern mit ca. 50 m² zusätzlicher Wohnfläche erforderlich. Die städtische Grundstücksverbilligung müsste auch für diese Wohnung unter Berücksichtigung des Einkommens des Elternpaares gewährt werden. Dazu müssten die Richtlinien vom 15.02.1996 in der Fassung vom 12.05.2000 (Anlage) wie folgt ergänzt werden:
    • In Ziffer 2.1 wird die maximal verbilligte Grundstücksgröße im Falle der Aufnahme eines Elternpaares in das geförderte Objekt von 200 m² auf 250 m² erhöht. Außerdem erhöht sich für diesen Fall die maximale Grundstücksverbilligung

      in der Einkommensgruppe von DM auf DM

      I 100.000 125.000
      II 70.000 87.000
      III 35.000 43.000
    • Bei Ziffer 2.4 wird folgender Satz hinzu gefügt:

      Unabhängig von den Einkommensgruppen beträgt die
      Bindung für eine zusätzliche Elternwohnung 10 Jahre. Die auf diese Wohnung entfallende Grundstückssubvention ist im Kaufvertrag gesondert auszuweisen und von den Erwerbern an die Stadt zurück zu bezahlen, falls diese Wohnung nicht mindestens von einem Elternteil mindestens 10 Jahre bewohnt wird.
  3. Es wird davon ausgegangen, dass nur wenige Antragsteller dieses zusätzliche Förderangebot in Anspruch nehmen werden. In dem im Sommer 2001 zur Ausschreibung anstehenden Objekt "Im Raiser" in Zuffenhausen könnten voraussichtlich bis zu 10 der 112 zur Förderung vorgesehenen Reihenhäuser in der notwendigen Größe angeboten werden.



Dr. Wolfgang Schuster