Stellungnahme zum Antrag
335/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 01/02/2007
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-02.11



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Pfau Ursula (CDU), Haug Marion (CDU), Schmid Roland (CDU)
Datum
    10/27/2006
Betreff
    Güterverteilzentrum Kornwestheim
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Die Verwaltung hat die Untersuchungen zur Entwicklung eines Güterverkehrszentrum in Kornwestheim stets konstruktiv begleitet und die Interessen der Landeshauptstadt Stuttgart regelmäßig in die Sitzungen des Lenkungskreises eingebracht. Dabei wurde von Anfang an deutlich gemacht, dass Voraussetzung für die Beteiligung am Projekt die Sicherstellung des Lärmschutzes für die angrenzende Stammheimer Bevölkerung ist. Dies wurde von den am Verfahren Beteiligten, also auch der Stadt Kornwestheim, stets im Grundsatz akzeptiert. Entsprechend GRDrs 67/2005 hat sich die Stadt Stuttgart an der Entwicklungspartnerschaft beteiligt und gemeinsam mit den Entwicklungspartnern und der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH ein Realisierungskonzept für das Güterverkehrszentrum erarbeitet. Dieses liegt seit dem Sommer 2005 vor.

Es war mit der Stadt Kornwestheim abgesprochen, dass diese das Realisierungskonzept zuerst in ihrem Gemeinderat vorstellt und die weiteren notwendigen Maßnahmen dort beschlossen werden und der Gemeinderat von Stuttgart erst anschließend damit befasst wird. Innerhalb der gemeinderätlichen Gremien und der Stadtverwaltung von Kornwestheim konnte aber über viele Monate kein Konsens über die Fortführung des Projekts erzielt werden. Zu keinem Zeitpunkt während dieses internen Abstimmungsprozesses wurde von der Stadt Kornwestheim gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart die Forderung erhoben, ihre seitherige Haltung zu überprüfen.





Am 20.07.2006 hat ein Spitzengespräch des Herrn Oberbürgermeisters Rommelfanger aus Kornwestheim mit mir und Herren EBM Föll, BM Hahn und Herrn Direktor Dr. Vogt stattgefunden, in dem wir nochmals unsere grundsätzliche Bereitschaft bekundet haben, uns am Zustandekommen des Güterverkehrszentrums Kornwestheim konstruktiv zu beteiligen. Es bestand Konsens, dass dem zur Verwirklichung erforderliche Gemarkungsgrenzausgleich im Grundsatz von der Stadt Stuttgart zugestimmt, aber erst dann umgesetzt wird, wenn alle übrigen erforderlichen Klärungen stattgefunden haben. Um so unverständlicher sind die jetzt in den Medien erhobenen, auf keinerlei Tatsachen beruhenden Vorwürfe, das Projekt scheitere an der unnachgiebigen Haltung der Stadt Stuttgart. Vielmehr kann ich nur nochmals unser Interesse und unsere Bereitschaft zur Mitwirkung am Zustandekommen eines Güterverkehrszentrums in Kornwestheim betonen.

Zu 2.:

Über die längerfristigen Entwicklungsabsichten der Justizvollzugsanstalt Stammheim wurde im UTA am 30. März 2004 berichtet und dabei auch die neuen Überlegungen zur Verkehrsanbindung der JVA an die B 27 a vorgestellt. Ziel der Verschiebung des Straßenanschlusses von B 27 a/Westrandstraße am GVZ Kornwestheim nach Westen ist die Entlastung Stammheims vom Durchgangsverkehr und eine verbesserte Zufahrt zur JVA direkt aus der B 27 a. Der vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung entwickelte neue Westanschluss wurde mit den Straßenverkehrsbehörden abgestimmt und von der JVA in deren Entwicklungsplanung übernommen.

Der Stadtverwaltung sind keine größeren Projekte in der JVA bekannt, die über das dem UTA vorgestellte Entwicklungskonzept hinausgehen. Im Jahr 2004 wurde das Erweiterungsgelände mit einer Fläche von ca. 22.000 m² umwehrt und bisher mit dem Zellengebäude Bau 3, Grundfläche ca. 579 m² bebaut.

Nach Aussage des staatlichen Amtes „Vermögen und Bau Baden-Württemberg“, Stuttgart, umfasst die Ausbauplanung der JVA weitere Zellengebäude, vergleichbar mit dem Bau 3, eventuell einen Neubau für das Justizvollzugskrankenhaus Baden-Württemberg und eine Sporthalle und Werkstätten für die Häftlinge. An der möglichen neuen Zufahrt zur B 27 a kann ein Warenlager entstehen.

In einem weiteren Schritt kann das Gelände des Mehrzweckgebäudes auch noch mit einer neuen Mauer umwehrt werden. In diesem Zuge würde dann der Gerichtssaal des Oberlandesgerichtes verlegt und damit das Gelände für weitere Zellengebäude und Werkstätten freigemacht werden.

Die weitere bauliche Umsetzung des Ausbaus der JVA stagnierte in den letzten Jahren wegen der Sparzwänge beim Land. Einen konkreten Zeitplan für die Realisierung dieser Vorhaben gibt es noch nicht.

Mit dem Bau des bereits genehmigten Torwachgebäudes ist in diesem Jahr begonnen worden. Nach einer Bauzeit von ca. zwei Jahren kann mit der Fertigstellung der Maßnahme in 2008 gerechnet werden. Der neue Straßenanschluss an die B 27 a wird für die JVA erst erforderlich, wenn die Erweiterung realisiert wird, z. B. das Krankenhaus vom Asperg nach Stammheim verlegt ist. Bis dahin bleibt die Zufahrt zur JVA aus der Asperger Straße mit einem Wendeplatz vor der neuen Wache mit erweiterten Parkplätzen.

Die Realisierung des neuen Straßenanschlusses müsste von Stuttgart betrieben werden, da der heute vorhandene Anschluss des GVZ aus der Sicht Kornwestheims ausreichend leistungsfähig ist.








Dr. Wolfgang Schuster