Stellungnahme zum Antrag
491/2003

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/28/2003
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8120-06.01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    SPD-Gemeinderatsfraktion
Datum
    10/31/2003
Betreff
    "Stromvertrag gut getarnt" (Stuttgarter Zeitung vom 30.10.2003)
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Ich habe den Antrag in der Sitzung des Dachbeirats der EnBW am 14. November 2003 vorgetragen.

Die EnBW Energie-Vertriebsgesellschaft mbH hat der Landeshauptstadt dazu Folgendes schriftlich mitgeteilt:

“Die Darstellung im Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 30. Oktober 2003, wonach die EnBW den NWS-Kunden als unverbindliche Werbung getarnte Vertragsunterlagen geschickt habe, ist so nicht richtig.

Tatsächlich erhielten die NWS-Kunden in den letzten Wochen ein Begrüßungsschreiben der EnBW, in dem sie – je nach Vertragstyp – ausführlich darüber informiert wurden, dass ihr derzeitiger Stromvertrag ausläuft und ein neuer Vertrag samt Broschüre beiliegt. Gleichzeitig wurde allen NWS-Privatkunden die Energia Kundenkarte angeboten. Auch hierzu wurde Info-Material und ein Kartenantrag beigefügt.

Sowohl die Behauptung der Stuttgarter Zeitung, die Fristsetzung wäre unzulässig, als auch der aufgeführte Preisvergleich in der gleichen Zeitung sind falsch. Dies wurde der Stuttgarter Zeitung und Herrn Hänle von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auch mit Schreiben vom 31. Oktober 2003 mitgeteilt.

Aus rechtlichen Gründen war es nicht möglich, die Kunden mit NWS PrivatPLUS Vertrag automatisch in den EnBW Aktiv Privat zu überführen. Bei dem EnBW Aktiv Privat handelt es sich um einen Sondervertrag, den der Kunde neu abschließen muss. Der alte NWS PrivatPLus Vertrag konnte aus Gründen der Produktharmonisierung nicht mehr weitergeführt werden.

Der EnBW Aktiv Privat ist ein etwas günstigerer Sondertarif mit einem allerdings längeren Vertragslauf, wogegen die Kunden im Komfort-Tarif jederzeit wechseln können – so wie ja die Stiftung Warentest Verbrauchern zu kurzen Vertragslaufzeiten rät. Die Wahlmöglichkeit, welchen Vertrag der Kunde abschließen möchte, sollte auch bei diesem verbleiben. Rechtlich wäre es auch nicht möglich, einen Kunden ohne seine Zustimmung in einen Vertrag mit Laufzeit zu überführen.

Über die Angebote der EnBW kann sich jeder Kunde im Internet oder durch einen Anruf bei der – kostenlosen – Hotline informieren. Darüber hinaus werden alle NWS-Kunden im Allgemeinen Tarif in der nächsten Ausgabe der EnBW Kundenzeitschrift über die Produkte der EnBW einschließlich dem Tarif “EnBW Aktiv Privat” informiert. In der Kundenzeitschrift wird auch eine Anzeige zum “EnBW Aktiv Privat” geschaltet sein.

Sofern sich ein Kunde für einen EnBW Aktiv Privat entscheidet, genügt ein Anruf im Call-Center oder eine Mail und ihm wird ein Vertragsangebot zugesandt.”






Dr. Wolfgang Schuster