Stellungnahme zum Antrag
405/2001

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/05/2001
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 3761-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Schmid Roland (CDU), Hill Philipp (CDU), List Manfred (CDU), Zaiß Manfred (CDU)
Datum
    09/24/2001
Betreff
    Gebäude Marktstraße 49 Schaufenster
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Das Schaufenster wurde im Rahmen eines Bauantragsverfahrens mit Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde im Januar 2001 vom Baurechtsamt genehmigt.

Entgegen dem abgestimmten Plan hat der Bauherr ungenehmigt die störende Schaufensteranlage eingebaut. Eine Entfernung des ca. 18.000 DM teuren Schaufensters und ein Neueinbau einer anderen Anlage mit vermutlich dem gleichen Kostenaufwand ist nach der Rechtssprechung in vergleichbaren Fällen unzumutbar.

Im Rahmen eines Nachtragsbauantrages wurde deshalb die Schaufensteranlage bereits am 5. September 2001 durch das Baurechtsamt in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht genehmigt, aber geduldet – und zwar mit der Auflage, dass die zu breiten, weißen Profile teilweise grau gestrichen werden. Dies wurde vom Antragsteller inzwischen auch ausgeführt, so dass sich jetzt das Erscheinungsbild im Rahmen des Möglichen verbessert hat.








Dr. Wolfgang Schuster