Stellungnahme zum Antrag
277/2006

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 11/03/2006
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8212-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Kanzleiter Manfred (SPD), Prof. Dr. Kußmaul Rainer (SPD)
Datum
    08/23/2006
Betreff
    In Zukunft: Erst kommt das Fressen und dann die U 7
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Aus Sicht der SSB wäre wünschenswert, wenn in den Fahrzeugen der SSB nicht gegessen oder getrunken werden würde.

Ein entsprechendes Verbot auszusprechen ist jedoch problematisch:

§ Ein Verbot ist ohne Ausnahmen nicht durchsetzbar: An heißen Tagen beispielsweise kann das Trinken von Wasser sinnvoller weise nicht verboten werden. Auch das Essen einer Brezel durch ein Kleinkind zu verbieten, ist fraglich. Wo ist nun genau die Grenze zu ziehen zwischen dem, was verboten und dem, was gerade noch gestattet ist? Die Durchsetzbarkeit eines solchen Verbotes ist äußerst kritisch und sicherlich nicht imagefördernd.

§ Ein wichtiger Aspekt ist außerdem die dafür notwendige Änderung der Beförderungsbedingungen, die für den gesamten VVS gelten, d.h. auch für die DB (S-Bahn). Bei der DB ist Essen und Trinken nämlich ausdrücklich erlaubt.

Fazit: Die SSB hält es nicht für sinnvoll, ein entsprechendes Verbot auszusprechen.

Bei der SSB erarbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe Maßnahmen, die das Bewusstsein der Fahrgäste für richtiges Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme in SSB-Fahrzeugen stärken sollen. Dies sind beispielsweise:

§ Entwicklung eines neuen, eindeutigen Piktogramms „Essen und trinken – nein danke!“, das gut sichtbar in allen Fahrzeugen (Stadtbahnen und Busse) angebracht wird.

§ Durchführung einer Awareness-Kampagne, die über verschiedene Medien (z. B. Plakate, DFI-Anzeiger, Haltestellenfernsehen, Lautsprecherdurchsagen etc.) bei den Fahrgästen das Bewusstsein für gegenseitige Rücksichtnahme stärken soll.

§ Information und Argumentationshilfen für die Fahrerinnen und Fahrer der SSB: Sie sollen Fahrgäste, die Speisen und Getränke im Fahrzeug verzehren, bitten, dies zu unterlassen, sofern sich andere Fahrgäste dadurch erheblich belästigt fühlen. Eine entsprechende Durchsetzungsmöglichkeit haben sie jedoch nicht, da die Beförderungsbedingungen kein entsprechendes Verbot enthalten.





Dr. Wolfgang Schuster