Stellungnahme zum Antrag Nr.
512/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/25/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0331-01



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    07/17/2000
Betreff
    Sicherstellung des Wahlgeheimnisses bei Wahlen zu Beschließenden Ausschüssen
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Ich kann dem Gemeinderat nicht empfehlen, Wahlen zur Besetzung der beschließenden Ausschüsse durch Zusammenfassung der Wahlvorschläge in einem Stimmzettel durchzuführen. Denn bei der dann notwendigen Kennzeichnung der gewählten Liste auf diesem Stimmzettel wäre eine geheime Wahl nur durch die Benutzung von Wahlkabinen mit zu benutzenden einheitlichen Schreibgeräten sicherzustellen. Im Gegensatz zu unverändert abzugebenden alternativen Stimmzetteln läßt es sich beim im Antrag vorgeschlagenen Wahlverfahren nicht vermeiden, dass die in der Nähe des Wählenden sitzenden oder stehenden Personen sehen können, an welcher Stelle des Einheitsstimmzettels ein Kreuz angebracht wird. Der notwendige Gang zu den im hinteren Bereich des Sitzungssaals bereitzustellenden Wahlkabinen hätte jedoch zur Folge, dass jeder Wahlgang wesentlich länger dauert als beim bislang praktizierten Wahlverfahren.

Die Verwaltung wird jedoch künftig die Vorkehrungen zur Sicherstellung des Gebots der geheimen Wahl dadurch verbessern, dass hinter den Personen, welche den Stimmzettel der gewählten Liste einsammeln, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die nicht verwendeten Stimmzettel in einem verschlossenen Behältnis einsammeln und dessen Inhalt dem Reißwolf zuführen.







Dr. Wolfgang Schuster