Beantwortung zur Anfrage Nr. / Stellungnahme zum Antrag Nr.
484/2000

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/26/2000
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 0350-00



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/10/2000
Betreff
    Statt "Bezirksamt" bald "Bürgerservice"?
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Das Bezirksrathaus ist der Ort im Stadtbezirk, an dem die Bürgerschaft ihrer Stadtverwaltung durch den Bürgerservice Stuttgart als Einheit begegnet. Das Bezirksamt wird es in den äußeren Stadtbezirken als eigenständiges städtisches Amt weiterhin geben. Es wird auch nicht begrifflich durch “Bürgerservice Stuttgart” ersetzt.

Unter dem Begriff “Bürgerservice Stuttgart” versteht man ein gebündeltes Angebot von Dienstleistungen mehrerer eigenständiger städtischer Fachämter. Konzeptionelle Leitidee ist, so auch einstimmig vom Gemeinderat mit der GRDrs. 266/1998 beschlossen, den Bürgerinnen und Bürgern in bestimmten Lebenslagen einen “Service aus einer Hand” anzubieten, d.h. es steht den Bürgerinnen und Bürgern in jedem der Bezirksrathäuser in den äußeren Stadtbezirken neben den bisherigen Leistungen ein im Kern gleiches, erweitertes Dienstleistungsangebot zu erweiterten Öffnungszeiten zur Verfügung. Dabei ist anzunehmen, dass die verwaltungsinternen Abläufe und die organisatorische Gliederung die Bürgerschaft eher weniger interessieren und daher auch nicht besonders öffentlich herausgestellt werden sollten.

Das Bezirksamt mit seinem Bürgerbüro, dessen Aufgaben und Personal organisatorisch zum Amt für öffentliche Ordnung gehören, bleibt in den äußeren Stadtbezirken das “Kernstück” des Bezirksrathauses. Zumeist sind die Beratungsstellen “Leben im Alter”, die zum Sozialamt gehören, der kinder- und jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamts und der Allgemeine Sozialdienst des Jugendamts ebenso unter dem Dach des Bezirksrathauses zu finden.
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Durch das Konzept Bürgerservice Stuttgart wird der Ort in den Vordergrund gerückt, an dem das vielfältige Serviceangebot der städtischen Ämter unter einer einheitlichen Gesamtverantwortung wohnortnah unserer Bürgerschaft zur Verfügung steht, nämlich das Bezirksrathaus. Um das gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen, wird im Sinne der vorliegenden Anträge auf den entsprechenden Briefköpfen unterhalb der Bezeichnung “Landeshauptstadt Stuttgart”, der Begriff “Bezirksrathaus” und dann die Nennung des Stadtbezirks erscheinen. Im übrigen lassen sich damit die Konzeptziele problemlos auch auf die inneren Stadtbezirke, die über kein Bezirksamt verfügen, aber ein “Bezirksrathaus” (vgl. aktuelles Beispiel Stuttgart-Ost) erhalten sollen, übertragen und umsetzen.

Unter dem übergeordneten Begriff Bürgerservice Stuttgart wird die Stadtverwaltung demnächst ihren Internetauftritt mit Informationen zur Stadtverwaltung und mit interaktiven Verwaltungsdienstleistungen gestalten, womit die lebensnahe Bündelung bestimmter Dienstleistungen der Verwaltung unabhängig von den dahinterstehenden städtischen Amtsstrukturen bezeichnet wird.








Dr. Wolfgang Schuster