Beantwortung zur Anfrage
292/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 07/27/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831 - 10.00



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    07/23/2009
Betreff
    Bürger-Umfrage zu Stuttgart 21
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu 1:

Die Durchführung einer Bürgerumfrage zu „Stuttgart 21“ ohne rechtliche Wirkung würde in der Tat die Bürgerinnen und Bürger mit Fragen konfrontieren, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keine wirkliche Realisierungschance haben.

Ein repräsentatives Meinungsbild der Stuttgarter Bevölkerung zum Thema „Stuttgart 21“ wird im Übrigen im Rahmen der zweijährigen Bürgerumfrage des Statistischen Amtes regelmäßig erhoben und veröffentlicht.

Zu 2:

Für die Durchführung einer Bürgerumfrage gibt es verschiedene Möglichkeiten mit jeweils unterschiedlichen Kosten:

a) Die Kosten für eine repräsentative Bürgerumfrage speziell zu „Stuttgart 21“ würden sich auf rund 10 000 Euro Sachkosten belaufen (ohne zusätzliche Personalkosten).

b) Die Kosten für eine schriftliche Bürgerumfrage aller volljährigen Einwohner mit Hauptwohnung in Stuttgart würden sich auf schätzungsweise 900 000 Euro Sachkosten und 100 000 Euro Personalkosten belaufen.


c) Eine Kalkulation der Kosten für eine Bürgerumfrage, die mit der Bundestagswahl 2009 verbunden ist, erübrigt sich, da abgesehen von der Frage der rechtlichen Zulässigkeit und der Repräsentativität der Ergebnisse, dieses aus zeitlichen Gründen nicht mehr organisiert werden kann.









Dr. Wolfgang Schuster