Beantwortung zur Anfrage
254/2005

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 09/23/2005
Der Oberbürgermeister
GZ: 1223-01



Beantwortung zur Anfrage
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    Lieberwirth Dieter (DIE REPUBLIKANER), Schlierer Rolf (REP) , DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat
Datum
    08/23/2005
Betreff
    Fragebogenaktion zum Doppelpaß und die bevorstehende Bundestagswahl
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

Zu 1.:

Eine Bewertung der Ergebnisse der Fragebogenaktion ist nicht möglich. Die Zahl der in Stuttgart lebenden Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Antragserwerb der türkischen Staatsangehörigkeit verloren haben, kann weder prognostiziert noch geschätzt werden kann.

Zu 2.:

Die Verwaltung setzt die vom zuständigen Innenministerium Baden-Württemberg gemachten Vorgaben unverzüglich um.

So wurden alle eingebürgerten ehemaligen türkischen Staatsangehörigen, die bislang auf die erste Befragung noch nicht geantwortet haben, nochmals schriftlich zur Abgabe der Erklärung aufgefordert und auf die möglichen Rechtsfolgen einer weiteren Auskunftsverweigerung hingewiesen.

Eine Überprüfung der gegen Unterschrift gemachten Angaben auf Richtigkeit ist der Verwaltung nicht möglich.

Zu 3.:

Es wird auf Ziffer 2 der Stellungnahme zur Gemeinderatsanfrage 63/2005 der Republikaner vom 03.03.2005 verwiesen (siehe Anlage). Die Verwaltung hat das türkische Generalkonsulat schriftlich zur Auskunftserteilung angefragt. Dies wurde jedoch “aus Datenschutzgründen” abgelehnt.

Das Innenministerium Baden-Württemberg wurde über die Antwort des türkischen Konsulates in Kenntnis gesetzt.

Zu 4.:

Hierzu wird ebenfalls auf Ziffer 2 der Stellungnahme zur Gemeinderatsanfrage 63/2005 hingewiesen.

Bei jeder Ausstellung und Verlängerung von deutschen Ausweisdokumenten wird geprüft, ob der automatische Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eingetreten ist.

Zu 5.:

Der Verwaltung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Zu 6.:

Hierzu wird auf Ziffer 4 der Stellungnahme zur Gemeinderatsanfrage 63/2005 hingewiesen. Die erforderlichen Angaben über das Vorliegen der Voraussetzungen des Wahlrechts werden den Unterlagen der Meldebehörde entnommen. Wird ein Verlusttatbestand der deutschen Staatsangehörigkeit bekannt, informiert die Staatsangehörigkeitsbehörde unverzüglich die Meldebehörde. Die Meldedaten werden von dort berichtigt. Das Wahlamt gleicht sein Wählerverzeichnis täglich mit den Meldedaten ab. Die Streichung aus dem Wählerverzeichnis wird dem Betroffenen vom Wahlamt durch schriftlichen Bescheid mitgeteilt.









Dr. Wolfgang Schuster