Stellungnahme zum Antrag
82/2009

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/22/2009
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 8410-06.0



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    02/19/2009
Betreff
    Flughafen Stuttgart nach Theodor Heuss benennen!
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:

In Abstimmung mit dem Land Baden-Württemberg nehme ich zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Land und Landeshauptstadt bringen Theodor Heuss – einem der bedeutendsten deutschen Politiker – die allerhöchste Wertschätzung entgegen. Er war in schwerer Zeit ein herausragender Repräsentant der demokratischen Traditionen unseres Landes. Dass Theodor Heuss immer mit Baden-Württemberg und Stuttgart heimatlich verbunden geblieben ist, erfüllt uns mit Stolz. Gerne erinnern Land und Landeshauptstadt an Leben und Werk von Theodor Heuss.

Ich bin allerdings skeptisch, ob die angeregte Benennung des Flughafens Stuttgart die gewünschte Würdigung von Theodor Heuss erreichen wird. Im internationalen Flugverkehr hat es sich gezeigt, dass bei einer Flughafenbenennung allein der Name des Standorts maßgebend ist. Ausnahmen finden sich nur zu Unterscheidungszwecken in Städten mit mehreren Flughäfen. In aller Regel können sich vom Ortsnamen abweichende Bezeichnungen im Alltag nicht durchsetzen. So ist der offizielle Name des Berliner Flughafens Tegel „Otto-Lilienthal-Flughafen“ in der Öffentlichkeit nicht präsent.

Land und Landeshauptstadt als Gesellschafter der Flughafen Stuttgart GmbH wollen deshalb von einer Umbenennung des Stuttgarter Flughafens absehen.






Dr. Wolfgang Schuster