Stellungnahme zum Antrag
5/2008

Landeshauptstadt Stuttgart Stuttgart, 04/16/2008
Der Oberbürgermeister
GZ: OB 7831-02.05



Stellungnahme zum Antrag
Stadträtinnen/Stadträte - Fraktionen
    FDP-Gemeinderatsfraktion
Datum
    01/10/2008
Betreff
    NeckarPark - Bauherrengemeinschaften
Anlagen
    Text der Anfragen/ der Anträge
Beantwortung/ Stellungnahme:


1. Allgemein

Das Thema Baugemeinschaften wird von der Stadtverwaltung mit Nachdruck verfolgt und in Einzelfällen bereits mit Mitteln der kommunalen Wohnbauförderung unterstützt (siehe Burgholzhof). Pilotprojekte in Stuttgart sind wichtig, um dem an Bedeutung gewinnenden Marktsegment Impulse zu geben und umfassende Erfahrungen zu sammeln.

Dahinter steht eine Nachfrage, die besondere Formen des urbanen Wohnens in selbst geplanten Bauprojekten sucht. Einerseits sind junge qualifizierte Haushalte angesprochen, die eine Vielfalt an Lebensstilen, Haushaltsformen und Wohnansprüchen mitbringen und eine Vielfalt an Wohnungskonzepten erwarten. Die Zahl der Neugeborenen ist in den innerstädtischen und innenstadtnahen Lagen (wie in Stuttgart-West, Stuttgart-Ost und dem Seelberggebiet in Bad Cannstatt) seit Jahren überdurchschnittlich hoch, die Wegzugsrate von Haushalten mit kleinen Kindern ebenfalls signifikant, weil ihnen häufig ein entsprechendes Angebot fehlt. In den nächsten Jahren wird auch die Gruppe der über 50-jährigen weiter deutlich zulegen, die ein Interesse an integrativen Wohnformen hat. Es besteht eine Chance, die interessierte Bürgerschaft im mittleren Einkommensbereich wieder als „Bauherr“ für nachbarschaftswirksame, zugleich barrierefreie und kinderfreundliche Wohnquartiere inmitten der Stadt zu gewinnen.


Die Stadtverwaltung hat zur Förderung von Baugemeinschaften in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet (z. B. das Internetportal www.stuttgart-baugemeinschaften.de, Informationsveranstaltungen im Rathaus und im Treffpunkt Rotebühlplatz), die im Rahmen des zurzeit in Bearbeitung befindlichen „Entwicklungskonzepts urbanWohnen“ weiter ausgeformt werden soll (Handlungsfeld 3: Die Bürgerschaft als Bauherr – neue Ansiedlungsmodelle für urbane Quartiere und besondere Formen des individuellen Wohnens auf der Parzelle). Erste Ergebnisse dazu werden im Verlauf des Jahres 2008 eingebracht. Auch in der derzeit turnusgemäß in Fortschreibung befindlichen Zeitstufenliste Wohnen 2006 sind bereits Gebiete gekennzeichnet, die sich für besondere Wohnformen wie Baugemeinschaften eignen. Wohnbaupotenziale befinden sich in gut erreichbaren Lagen, das gilt für die Innenstadtbezirke, aber auch für den Bereich des Neckarknies in Bad Cannstatt. Aus Sicht der Stadtentwicklung sind geeignete Standorte: das Rosensteinviertel in Stuttgart-Nord, der westliche Teil der Alten Messe Killesberg, einzelne Bauabschnitte am Bahnhof Möhringen, die Poststraße im Stadtteil Berg, das Lindenschulviertel in Untertürkheim, der Bereich Hallschlag (Revitalisierung) und nicht zuletzt der „NeckarPark“ in Bad Cannstatt.


2. Zu den Antragspunkten (zusammengefasste Beantwortung)

Das Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Bad Cannstatt ist grundsätzlich für Baugemeinschaften geeignet und in der Zeitstufenliste Wohnen auch als Standort für ein entsprechendes Ansiedlungsmodell genannt. Deshalb wird der Antrag unterstützt, dass im zukünftigen Baugebiet Flächen für Baugemeinschaften reserviert werden.

Die Stadtverwaltung beabsichtigt, interessierten Baugemeinschaften am Standort „NeckarPark“ ein Baufeld zur Verfügung zu stellen, das nach Bedarf parzelliert werden kann. Eine räumliche Zuordnung des Baufeldes sowie eine Festlegung der das Wohnen ergänzenden Folgeeinrichtungen und sonstigen Nutzungen, wird auf Grundlage des Ergebnisses des derzeit laufenden kooperativen städtebaulichen Gutachterverfahrens „NeckarPark“ erfolgen können. Eine Orientierung auf den Kernbereich nahe dem Stadtarchiv ist sinnvoll, um die gewünschten Wirkungen in Bezug auf ein lebendiges Quartiersleben zu erzielen.

Die Vergabe von Parzellen an Baugruppen oder Projektentwicklern/Architekten kann wie in den bisherigen Fällen durch ein mehrstufiges Verfahren unmittelbar durch die Stadt als auch mittelbar durch Bauträger erfolgen. Was für jede neu erschlossene Fläche am Stadtrand funktioniert, auf denen Umlegungsverfahren mit einem Vermarktungskonzept auf Parzellenbasis durchgeführt werden, kann durchaus auch bei Entwicklung von Konversionsflächen gelingen (siehe Burgholzhof).


Die Ausgestaltung des Vergabewegs ist entscheidend und wird bis zum Zeitpunkt der Aufsiedlung konkretisiert. Entscheidend ist ein Verfahren, bei dem die konzeptionellen Qualitäten von Bauprojekten zum Tragen kommen. Das bestimmt – im Einklang mit dem EU-Recht – die Verfahrensstruktur, die Vergabekriterien und die vertraglich auszuhandelnden Realisierungsfristen. Bisher erfolgt eine Grundstücksvergabe auf Optionsbasis zum Höchstpreis. Eine Stadthaus-Börse wie z. B. nach dem Tübinger Modell hätte Vorteile für Interessenten, Projektentwickler, Architekten und Handwerker, in eine Kooperation zu kommen und ermöglicht diejenige bauliche Vielfalt, die eine hohe Akzeptanz am Wohnungsmarkt finden kann. Eingebunden werden hier auch Sachverständige, die Architektenkammer sowie Immobilienberater der Banken.

Da Baugemeinschaften im Regelfall ein überdurchschnittliches Engagement für ihr Wohnviertel zeigen und eine hohe Wohnstandortbindung haben, können sie als Pioniere auch zu Integration des Standorts in den Wohnungsmarkt beitragen und dem benachbarten Gebiet „Am Veielbrunnen“ neue Impulse geben (Stadtumbau-Maßnahme).








Dr. Wolfgang Schuster